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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes: Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch und bei der Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild

Hausschlachtungen nach § 2a Tier-LMHV

Alle Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer und als Farmwild gehaltene Huftiere jeden Alters sind zur Untersuchung im zuständigen Fleischbeschaubezirk anzumelden.

Bei Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt außerdem eine amtliche Untersuchung auf Trichinen.

Verwendung von erlegtem Großwild nach §§ 2b und 4 Tier-LMHV

Erlegtes Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch oder in kleinen Mengen zur Abgabe ist im Falle von Wildschweinen oder anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen im VLÜA Sonneberg anzumelden.

Eine Anmeldung zur Fleischuntersuchung im VLÜA Sonneberg hat zu erfolgen, wenn vor oder nach dem Erlegen auffällige Merkmale festgestellt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wildbret gesundheitlich bedenklich sein könnte.

Verbote und Beschränkungen nach §§ 2c und 5 Tier-LMHV

(1) Es ist verboten, Fleisch von geschlachteten Tieren vor Abschluss der genannten erforderlichen amtlichen Untersuchungen für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- oder verarbeiten.

(2) Es ist verboten, erlegtes Wild vor Abschluss einer der genannten erforderlichen amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- oder verarbeiten oder kleine Mengen von erlegtem Wild abzugeben.

Hinweis: Fleisch von Hausschweinen, Wildschweinen, Pferden und bestimmten anderen Tierarten (z.B. Dachs) kann mit Trichinen infiziert sein. Der Verzehr von Fleisch, das mit Trichinen infiziert ist, kann zu schweren Erkrankungen beim Mensch führen.

Gebühren ab 01.04.2024

Tier

Gebühren

Gebühren auf Verlangen des Tierhalters

an Sonn- und Feiertagen, an Samstagen nach 15:00 Uhr, an sonstigen Tagen zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr

Einhufer

45,00 €

81,00 €

Rind

25,00 €

45,00 €

Schaf/Ziege

12,00 €

21,60 €

Haarwild

12,00 €

21,60 €

Schwein mit Trichinenuntersuchung

20,00 €

36,00 €

Wildschwein, Entnahme zur Trichinenuntersuchung

10,00 €

18,00 €

Wildschwein, Trichinenuntersuchung

8,00 €

nur Dienstag und Freitag im VLÜA

km-Pauschale

0,30 €

0,30 €

Trichinen-Untersuchung gemäß VO (EG) Nr. 2015/1375

Fleischbeschaubezirke:
Fleischbeschaubezirk I:

Unterlind, Heubisch, Mupperg, Oerlsdorf, Mogger, Sichelreuth, Rotheul, Lindenberg, Neuhaus-Schierschnitz, Gefell, Rottmar, Föritz, Sonneberg, Mönchsberg, Heinersdorf, Jagdshof, Judenbach, Neuenbau, Hüttengrund, Blechhammer

Fleischbeschaubezirk II:

Steinach, Haselbach, Hasenthal, Spechtsbrunn, Siegmundsburg, Limbach, Scheibe-Alsbach, Steinheid, Neuhaus am Rennweg, Ernstthal, Lauscha, Lichte, Piesau

Fleischbeschaubezirk III:

Mengersgereuth-Hämmern, Schichtshöhn, Rabenäußig

Fleischbeschaubezirk IV:

Rückerswind, Döhlau, Effelder, Seltendorf, Grümpen, Rauenstein, Meschenbach, Theuern, Truckenthal, Bachfeld, Neundorf, Mausendorf, Schalkau, Almerswind, Roth, Selsendorf, Emstadt, Truckendorf, Görsdorf, Ehnes, Katzberg

Zuständigkeit:
Fleischbeschaubezirk I:

Dr. Reinhard Krehahn

Mühlstraße 15

Mengersgereuth-Hämmern

96529 Frankenblick

Telefon: 03675-746189

Vertreter: Frau Dr. Kühn (siehe Fleischbeschaubezirk III)

Fleischbeschaubezirk II:

Frau Dorothee Ebert und Frau Stephanie Braas

Sonneberger Str. 150

98724 Neuhaus am Rennweg

Telefon: 03679-7279801

Vertreter: Frau Stephanie Braas (siehe Fleischbeschaubezirk II), Frau Dorothee Ebert (siehe Fleischbeschaubezirk II)

Fleischbeschaubezirk III:

Frau Dr. Claudia Kühn

Steinheider Straße 41

Mengersgereuth-Hämmern

96529 Frankenblick

Telefon: 03675-421468

Vertreter: Herr Dr. Krehahn (siehe Fleischbeschaubezirk I)

Fleischbeschaubezirk IV:

Herr Ralf Pohl

Ringstraße 11

Theuern

96528 Schalkau

Telefon: 0173-8982330

Vertreter: Herr Dr. Krehahn (siehe Fleischbeschaubezirk I), Frau Dr. Kühn (siehe Fleischbeschaubezirk III)