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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Kreistages Sonneberg vom 12.12.2024

Beschluss - Nr. 81/06/2024

Bestätigung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 12.12.2024

Der Kreistag beschließt:

„Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 12.12.2024 wird beschlossen.“

Robert Sesselmann  — Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 82/06/2024

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 28.08.2024

Der Kreistag beschließt:

„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 28.08.2024 wird genehmigt.“

Robert Sesselmann  —  Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 83/06/2024

Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE./SPD

Antrag zur Änderung der Hauptsatzung

Der Kreistag beschließt:

„Der Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE./SPD (‚Antrag zur Änderung der Hauptsatzung‘) wird abgelehnt.“

Robert Sesselmann  —  Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 84/06/2024

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Sonneberg

Der Kreistag beschließt:

„Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Sonneberg wird entsprechend der beigefügten Anlage beschlossen.“

Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.

Robert Sesselmann  — Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 85/06/2024

Erlass einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr

Der Kreistag beschließt:

„Der Landrat wird ermächtigt, eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr in Form einer Allgemeinverfügung zu erlassen.“

Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.

Robert Sesselmann  — Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 86/06/2024

Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für die Staatliche Grundschule Schmiedefeld der Stadt Saalfeld/Saale und die Staatliche Regelschule „Lichtetal“ Lichte in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Ortsteil Lichte des Landkreises Sonneberg

Der Kreistag beschließt:

„Der Kreistag stimmt der Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken mit der Stadt Saalfeld/Saale für die Staatliche Grundschule Schmiedefeld der Stadt Saalfeld/Saale und die Staatliche Regelschule ‚Lichtetal‘ Lichte in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Ortsteil Lichte des Landkreises Sonneberg zu und ermächtigt den Landrat, die hierzu mit der Stadt Saalfeld/Saale erarbeitete Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu unterzeichnen sowie eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Festlegung der schulträgerübergreifenden Schulbezirke zu erlassen.“

Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.

Robert Sesselmann  —  Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 87/06/2024

Änderung des Gesellschaftsvertrages der OVG mbH Sonneberg/Thür.

Der Kreistag beschließt:

„Der Landrat wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag der Omnibus Verkehrs Gesellschaft mbH Sonneberg/Thür. wie folgt zu ändern:

§ 10 Abs. 1 Satz 2

‚Die Bestimmungen der §§ 53, 54 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie des § 75 Thüringer Kommunalordnung sind zu beachten.‘

wird geändert in

‚Die Bestimmungen der §§ 53, 54 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie des § 75 Thüringer Kommunalordnung, in der jeweils geltenden Fassung, sind zu beachten.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu prüfen, sofern nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

In Anwendung von § 75 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung richtet sich dabei die Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsberichterstattung) im Sinne der §§ 289b bis 289e des Handelsgesetzbuches nach den allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen.‘“

Robert Sesselmann  — Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 88/06/2024

Änderung des Gesellschaftsvertrages der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH

Der Kreistag beschließt:

Der Landrat wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH wie folgt zu ändern:

1. In § 7 wird ein Absatz 7 mit folgendem Inhalt eingefügt:

‚Auf den Aufsichtsrat finden § 52 Abs. 1 GmbHG und die dort genannten aktienrechtlichen Bestimmungen keine Anwendung.‘

2. In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ‚Die Gesellschafterversammlung wird durch‘ die Wörter ‚den/ die Vertreter des Gesellschafters,‘ eingefügt.

3. In § 9 Abs. 4 Satz 2 wird nach den Wörtern ‚Der Geschäftsführer kann mit der Zuleitung an‘ das Wort ‚den/‘ eingefügt.

4. In § 10 lit. i.) wird das Wort ‚Beschluss‘ gestrichen und dafür das Wort ‚Genehmigung‘ eingefügt.

5. In § 11 Abs. 2 wird nach Satz 1 eingefügt,

‚In Anwendung von § 75 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung richtet sich dabei die Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsberichterstattung) im Sinne der §§ 289b bis 289e des Handelsgesetzbuches nach den allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen.‘“

Robert Sesselmann  — Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 89/06/2024

Änderung des Gesellschaftsvertrages der MEDINOS Immobilien gGmbH

Der Kreistag beschließt:

„Der Landrat wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag MEDINOS Immobilien gGmbH wie folgt zu ändern:

In § 14 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt,

‚In Anwendung von § 75 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung richtet sich dabei die Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsberichterstattung) im Sinne der §§ 289b bis 289e des Handelsgesetzbuches nach den allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen.‘“

Robert Sesselmann  — Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 90/06/2024

Änderung des Gesellschaftsvertrages der MEDINOS MVZ GmbH

Der Kreistag beschließt:

„Der Landrat wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag MEDINOS MVZ GmbH wie folgt zu ändern:

In § 3 Abs. 2 wird nach Satz 1 der Satz 2 eingefügt:

‚Es wird ein Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit dem 30. September 2024, 24 Uhr, und endend am 31. Dezember 2024, gebildet. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 01. Januar 2025 auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01. Januar des Jahres und endend jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres, festgesetzt.‘

In § 9 Abs. 2 wird nach Satz 1 der Satz 2 eingefügt:

‚In Anwendung von § 75 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung richtet sich dabei die Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsberichterstattung) im Sinne der §§ 289b bis 289e des Handelsgesetzbuches nach den allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen.‘

In § 11 wird das Wort ‚steuerbegünstigte‘ durch ‚gemeinnützige oder mildtätige‘ ersetzt. Der Text lautet nun wie folgt:

‚Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile des Gesellschafters und den gemeinen Wert der von dem Gesellschafter geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Landkreis Sonneberg, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke einzusetzen hat.‘“

Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 91/06/2024

1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg - Haushaltsplan

Der Kreistag beschließt:

„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg nebst Nachtragshaushaltsplan werden beschlossen.“

Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.

Robert Sesselmann  —  Siegel
Landrat
Beschluss - Nr. 92/06/2024

1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg - Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Kreistag beschließt:

„Der Finanzplan (2023-2027) und das Investitionsprogramm in der Fassung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2024 werden beschlossen.“

Robert Sesselmann  —  Siegel
Landrat