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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur 11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg

Landratsamt Sonneberg

Amtliche Bekanntmachung

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Sonneberg, hier handelnd nach § 46 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), macht gemäß § 42 Abs. 3 S. 1 ThürKGG die ausgefertigte 11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg (beschlossen in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 18.12.2025, Beschlussnummer VV 04/118A/25) amtlich bekannt. Die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes sollen gemäß § 42 Abs. 3 S. 5 ThürKGG in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg hinweisen.

Sonneberg, den 18.02.2026

Im Auftrag

Dittmann  —  (Dienstsiegel)

11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des

Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg

Der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg erlässt aufgrund der §§ 16, 20 und 31 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), in Verbindung mit § 19 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) folgende 11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung.

Artikel 1

Änderung

Die Verbandssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom 29.05.1998 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.05.1999 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg Ausgabe 05/99 vom 21.05.1999), der Bekanntmachung vom 17.04.2003 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg Ausgabe 04/2003 vom 17.04.2003), geändert durch die 9. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom 26.08.2024 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Ausgabe 08/2024 vom 19.09.2024), zuletzt geändert durch die 10. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom 06.11.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Ausgabe 10/2025 vom 28.11.2025), wird wie folgt geändert:

1. § 22 Kassenverwaltung

§ 22 erhält folgenden Wortlaut: „

§ 22

Wirtschaftsführung und Kassenverwaltung

(1)

Die Wirtschaft des WAZ Sonneberg selbst ist gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 ThürKGG zusammen mit der des Eigenbetriebes in sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen zu führen.

(2)

Die Kassengeschäfte des WAZ Sonneberg werden auf die Wasserwerke Sonneberg, als Eigenbetrieb des WAZ Sonneberg übertragen und durch die Betriebssatzung der Wasserwerke Sonneberg grundsätzlich geregelt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sonneberg, den 27.01.2026

Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband

Sonneberg

Kurtz

Verbandsvorsitzender — (Dienstsiegel)