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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Sonneberg, Untere Abfallbehörde hat gegen

- Hoogland, Sjouke Pieter, unbekannten Aufenthalts

letzte bekannte Wohnanschrift: Ortsstraße 71, 98744 Meura

unter dem Aktenzeichen 2.66.1.2 OW 36-24

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 14 Abs. 2 und 4 der Hauptsatzung des Landkreises Sonneberg zugestellt.

Der Bescheid kann zu den Geschäftszeiten des Landratsamtes Sonneberg bzw. nach Absprache im Umweltamt Sonneberg, Untere Abfallbehörde gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises eingesehen/entgegengenommen werden.

Nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf verwiesen, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen und Widerspruchsfristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Sonneberg, den 27.03.2026

Köhler
Amtsleiter Umweltamt