Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 10. Oktober 2001 i.V.m. § 55 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 und dem § 9 der Verbandssatzung vom 11. April 1994 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit ⇔ 2.825.900 Euro
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit ⇔ 35.000 Euro
ab.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Ausbildungskostenbeitrag der Betriebe wird auf monatlich 570 EUR pro Teilnehmer festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Sonneberg, den 15.04.2026
Robert Sesselmann
Verbandsvorsitzender
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Der Zweckverband hat die vorstehende Haushaltssatzung am 17.03.2026 beschlossen. Sie wurde ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Da die Prüfung keine beanstandungswürdigen Feststellungen ergeben haben, erfolgte mit Schreiben vom 13.04.2026 gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO die ausdrückliche Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung. Sie wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg öffentlich bekannt gemacht.
III. Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2026 liegen in der Zeit vom 04.05.2026 - 19.05.2026 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 234, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus werden Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Sonneberg, den 14.04.2026
Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“
Robert Sesselmann
Verbandsvorsitzender