Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) führt regelmäßig Arbeiten im Gelände durch, um die in Thüringen lebenden Tier- und Pflanzenarten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen. Hier sollen zwei verschiedene Projekte zu den aktuell anstehenden Erfassungsarbeiten für die Jahre 2026-2029 vorgestellt werden. Die Flächen sind über gesamt Thüringen verteilt. Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebungen gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG).
Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Kartierungs-, Recherche-, Bewertungs- und Auswertearbeiten, die in der Berichtsperiode 2025-2030 durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG zu erbringen sind. Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt. Mit dem FFH-Monitoring werden EU-Vorgaben zur Überwachung der Arten und Lebensräume auf Landesebene umgesetzt.
Weitere Informationen zum FFH-Monitoring finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.bfn.de/monitoring-ffh-richtlinie und auf der Homepage des TLUBN unter
https://natura2000.thueringen.de/monitoring-u-berichtspflichten/monitoring.
Im Rahmen des bundesweiten Ökosystem-Monitorings (ÖSM) werden ganzflächig Geländeaufnahmen von Biotopen und Lebensräumen auf ausgewählten Stichprobenflächen von 1 km² Größe durchgeführt. Dafür werden geeignete Kartierbüros beauftragt, die die Kartierdaten von April bis September erfassen. Die erhobenen Daten dienen der Beobachtung von Natur und Landschaft nach § 6 BNatSchG. Die Ergebnisse werden bundesweit ausgewertet, um Aussagen zu Vorkommen und Verbreitung von Biotopen tätigen zu können. Diese Arbeiten werden vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt. Eine allgemeine Beschreibung des Monitorings ist auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.bfn.de/oekosystem-monitoring zu finden.
Um die o. g. Erfassungsarbeiten durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierenden erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 30 ThürNatG: „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten“ [für den Grundstückseigentümer] „begründet.“
Die Kartierenden können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 34
Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena
Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)
E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de