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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldung zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanung für 2025

Landratsamt Sonneberg

Jugendamt

Anmeldung zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanung für 2025

Auch in diesem Jahr sind Anmeldungen von investiven Maßnahmen im Bereich des Sportstättenbaus für das Haushaltsjahr 2025 möglich, um eine finanzielle Zuwendung des Landes Thüringen bzw. des Landessportbundes beantragen zu können.

Alle Anmeldungen von Fördermaßnahmen für 2025 müssen auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen nach der aktuellen Richtlinie erfolgen. Diese sind für Kommunen im Internet auf dem Thüringer Formularservice unter dem Suchbegriff „Sportstättenbau“ und für Vereine auf der Homepage des Landessportbundes hinterlegt oder können im Jugendamt des Landkreises angefordert werden.

Zu beachten ist, dass es keine Unterscheidung bei der Finanzierungsart zwischen Neubauten und Sanierungen/Modernisierungen gibt. Die Zuwendung beträgt generell bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Bei der Anmeldung sind folgende Hinweise zu beachten:
  • antragsberechtigt sind Kommunen sowie gemeinnützige Träger von Sportanlagen (Sportvereine)
  • Abgabe der vollständig ausgefüllten Anmeldung im Landratsamt Sonneberg, Jugendamt, Bereich Sport, bis spätestens 31. Mai 2024
  • besonders wichtig für die Eingruppierung in die Prioritätenstufe ist die Begründung des Bedarfes und der Notwendigkeit des Vorhabens. Diese ist entscheidend für die Einordnung in die Landesförderliste!
  • die Anmeldung muss über das Landratsamt Sonneberg, Jugendamt, Bereich Sport (fachliche Stellungnahme) erfolgen,
  • bei Vereinen als Maßnahmeträger muss zusätzlich die Gemeinde, der Kreissportbund und der entsprechende Landesfachverband Stellung beziehen
  • eine Erbringung von unbaren Eigenleistungen (max. 30% der förderfähigen Netto-Gesamtausgaben) ist nur bei Vereinen als Maßnahmeträger möglich
  • bei Finanzierung über mehrere Jahre muss dies im Kostenplan durch Aufsplittung in Jahresscheiben deutlich gemacht werden
  • bei der Anmeldung größerer Bauvorhaben bzw. Neubauten muss mindestens eine Vorplanung (Planungsphase 2 nach HOAI) beim Bauträger vorhanden sein
  • ergänzende Unterlagen zum Antragsvordruck sind nicht notwendig

Für Rückfragen steht Frau Baumann-Straub (Jugendamt, Bereich Sport, Tel. 03675/871-346, E-Mail: ellen.straub@lkson.de) gerne zur Verfügung.