Landratsamt Sonneberg
Umweltamt
Die vergangenen Jahre waren geprägt von vergleichsweise langen Dürrezeiten, so dass der Wasserstand in hiesigen Gewässern stark abgenommen hat. Zum Schutz des Wasserhaushaltes hatte der Landkreis Sonneberg deshalb bereits im Sommer 2022 die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde von der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg erlassen und gemäß der Hauptsatzung auf der Internetseite des Landkreises bekanntgemacht.
Die Festlegung gilt unbefristet bis auf weiteres. An das Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern wird hiermit erneut erinnert. Mit der Maßnahme soll eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser aus heimischen Bächen, Flüssen und Seen unterbunden werden, die bei der gegenwärtigen Lage zu einer Bedrohung für die Tier- und Pflanzenwelt erwachsen könnte.
Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.
Wegen der angespannten Situation des Wasserhaushalts ist beispielsweise auch die Bewässerung von Freizeit- und Sportanlagen mit Bachwasser strengstens untersagt. Die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg wird diesbezüglich verstärkt Kontrollen durchführen und appelliert dringend an die Einhaltung der Vorgaben, damit der Wasserhaushalt unserer heimischen Gewässer geschützt wird. Das Wasserentnahmeverbot gilt neben der Steinach u.a. auch für die Röthen, Igelsbach Lauscha, Lichte, Piesau, Effelder, Engnitz, Föritz, Schwarze, Itz, Lindenbach und Oelse.