Bestätigung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 28.02.2024
Der Kreistag beschließt:
„Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 28.02.2024 wird beschlossen.“
Siegel
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 26.10.2023
Der Kreistag beschließt:
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 26.10.2023 wird genehmigt.“
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Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 29.11.2023
Der Kreistag beschließt:
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 29.11.2023 wird genehmigt.“
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1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg vom 25.06.2013
Der Kreistag beschließt:
„Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg vom 25.06.2013 wird beschlossen.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
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Sonderlastenausgleich Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen nach § 22 f ThürFAG
Der Kreistag beschließt:
„Die nach § 22 f ThürFAG in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellten Mittel werden entsprechend der beigefügten Übersicht verwendet und mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
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Änderungsantrag der Kreistagsfraktion CDU
Der Kreistag beschließt:
„Dem Änderungsantrag der Kreistagsfraktion CDU, den Beschlusstext hinsichtlich der Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Sonneberg wie folgt zu ändern:
‚Im Absatz 1 werden die Wörter ‚zum nächstmöglichen Zeitpunkt‘ gestrichen und durch ‚unverzüglich‘ ersetzt.
Der Wortlaut im Punkt 15 wird, bis auf die in Klammern eingefügte Ergänzung, gestrichen und neu formuliert: ‚das Aufladen der Bezahlkarte erfolgt monatlich nur durch persönliches Erscheinen im Landratsamt (Echtzeitüberweisung muss möglich sein)‘.
Im Punkt 17 werden die Wörter ‚im Inland über einen vorher definierten Betrag‘ gestrichen und durch ‚im Landkreis Sonneberg von maximal 50,00 € monatlich pro Person‘ ersetzt.
Der Wortlaut im Punkt 20 wird gestrichen und neu formuliert: ‚die Nutzung ist auf das Gebiet des Landkreises Sonneberg beschränkt‘.‘
wird stattgegeben.“
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Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Sonneberg mit Änderung der Kreistagsfraktion CDU
Der Kreistag beschließt:
| 1. | Im Landkreis Sonneberg wird unverzüglich die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen. |
In Anlehnung an das länderübergreifende Vergabeverfahren soll die Bezahlkarte folgende Kriterien erfüllen:
| 2. | Der Vertrag sollte zunächst keine längere Laufzeit als ein Jahr haben, damit sich der Landkreis Sonneberg später einer landeseinheitlichen Lösung anschließen kann. |
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Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Frau Daniela Reißmann
Der Kreistag beschließt:
„Dem Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Frau Daniela Reißmann, die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 8 der öffentlichen Sitzung (Antrag der Kreistagsfraktion CDU: ‚Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Sonneberg etablieren‘) zu beenden, wird stattgegeben.“
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Antrag der Kreistagsfraktion CDU
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Sonneberg etablieren
Der Kreistag beschließt:
„Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt:
| 1. | Auf Grundlage des § 16 d SGB II ein Angebot für Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Bürgergeld in Kooperation mit dem Jobcenter sowie den Städten und Gemeinden des Landkreises Sonneberg sowie sozialen Trägern zu erarbeiten. |
| 2. | Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Leistungsberechtigte zu schaffen. Es ist ein Angebot zu erarbeiten, in welchem die Städte und Gemeinden sowie soziale Träger einbezogen werden. |
| 3. | Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter soll ein Arbeitsgelegenheits-Ideenpool entwickelt werden. |
| 4. | Etwaige finanzielle Mittel sind ab dem Haushaltsplan 2024 des Landkreises Sonneberg aufzunehmen. Es ist hierbei zu prüfen, welche Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bund und Land bestehen. |
| 5. | Der Kreistag des Landkreises Sonneberg ist fortlaufend über den Sachstand der Konzepterarbeitung und alle weiteren Belange zu informieren.“ |
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Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Herr Dr. Heiko Voigt
Der Kreistag beschließt:
„Dem Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Herr Dr. Heiko Voigt, den Tagesordnungspunkt 10 der öffentlichen Sitzung (Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE./GRÜNE ‚Beitritt des Landkreises Sonneberg zum Verkehrsverbund Mittelthüringen‘) in die Ausschüsse zurückzuverweisen, wird stattgegeben.“
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