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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Kreistages Sonneberg vom 28.02.2024

Beschluss - Nr. 529/32/2024

Bestätigung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 28.02.2024

Der Kreistag beschließt:

„Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom 28.02.2024 wird beschlossen.“

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 530/32/2024

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 26.10.2023

Der Kreistag beschließt:

„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 26.10.2023 wird genehmigt.“

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 531/32/2024

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 29.11.2023

Der Kreistag beschließt:

„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 29.11.2023 wird genehmigt.“

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 532/32/2024

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg vom 25.06.2013

Der Kreistag beschließt:

„Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg vom 25.06.2013 wird beschlossen.“

Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 533/32/2024

Sonderlastenausgleich Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen nach § 22 f ThürFAG

Der Kreistag beschließt:

„Die nach § 22 f ThürFAG in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellten Mittel werden entsprechend der beigefügten Übersicht verwendet und mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen.“

Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 534/32/2024

Änderungsantrag der Kreistagsfraktion CDU

Der Kreistag beschließt:

„Dem Änderungsantrag der Kreistagsfraktion CDU, den Beschlusstext hinsichtlich der Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Sonneberg wie folgt zu ändern:

‚Im Absatz 1 werden die Wörter ‚zum nächstmöglichen Zeitpunkt‘ gestrichen und durch ‚unverzüglich‘ ersetzt.

Der Wortlaut im Punkt 15 wird, bis auf die in Klammern eingefügte Ergänzung, gestrichen und neu formuliert: ‚das Aufladen der Bezahlkarte erfolgt monatlich nur durch persönliches Erscheinen im Landratsamt (Echtzeitüberweisung muss möglich sein)‘.

Im Punkt 17 werden die Wörter ‚im Inland über einen vorher definierten Betrag‘ gestrichen und durch ‚im Landkreis Sonneberg von maximal 50,00 € monatlich pro Person‘ ersetzt.

Der Wortlaut im Punkt 20 wird gestrichen und neu formuliert: ‚die Nutzung ist auf das Gebiet des Landkreises Sonneberg beschränkt‘.‘

wird stattgegeben.“

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 535/32/2024

Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Sonneberg mit Änderung der Kreistagsfraktion CDU

Der Kreistag beschließt:

1.

Im Landkreis Sonneberg wird unverzüglich die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen.

In Anlehnung an das länderübergreifende Vergabeverfahren soll die Bezahlkarte folgende Kriterien erfüllen:

  1. guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung),
  2. Bezahlkarte als Bargeldsurrogat, nicht als Kontoersatz,
  3. Karte sowohl physisch als auch möglichst digital auf dem Smartphone,
  4. kein Einsatz im Ausland,
  5. keine Karte-zu-Karte-Überweisung,
  6. keine Überweisung in In- und Ausland,
  7. Möglichkeit des Ausschlusses/Einschränkung von Onlinekäufen außerhalb der EU und Money Transfer Services (z.B. Western Union), um Geldtransfer an Familien auf diesem Weg zu unterbinden sofern technisch möglich,
  8. Anschlussfähigkeit an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem,
  9. Technische Anschlussfähigkeit zur Nutzung durch die Leistungsbehörden der Kommunen,
  10. der Kartenherausgeber muss sich vertraglich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten,
  11. zentrale Benutzerverwaltung durch Kartendienstleister (Hotline 24/7 wg. Sperrung, technischer Probleme, etc.). Die Kundenbetreuung sollte in verschiedenen Sprachen sichergestellt werden, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer,
  12. Sperrung der Karte jederzeit auf Veranlassung der Leistungsbehörde (z. B. bei Missbrauch) bzw. durch den Leistungsbeziehenden selbst,
  13. Verknüpfung der Karte mindestens mit der AZR-Nummer, um doppelte Ausstellungen zu verhindern, sofern dies in den Fachverfahren möglich ist,
  14. die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen,
  15. das Aufladen der Bezahlkarte erfolgt monatlich nur durch persönliches Erscheinen im Landratsamt (Echtzeitüberweisung muss möglich sein),
  16. Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten,
  17. Bargeldabhebung nur im Landkreis Sonneberg von maximal 50,00 € monatlich pro Person (Taschengeld),
  18. Einsicht in den Guthabenstand des Leistungsberechtigten durch die Leistungsbehörde für eine Übertragung auf neue Karte im Falle des Kartenverlusts (Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden, z.B. PROSOZ zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand),
  19. Ausreichung der Bezahlkarten an die Bedarfsgemeinschaft,
  20. die Nutzung ist auf das Gebiet des Landkreises Sonneberg beschränkt,
  21. Design neutral und diskriminierungsfrei,
  22. Möglichkeit des Ausschlusses bestimmter Händlergruppen/Branchen,
  23. die Nutzung der Karte muss für die Leistungsberechtigten auch ohne zusätzliche Gebühren möglich sein,
  24. Anschlussoption der Kommunen, so dass Karte nach Zuweisung aus Erstaufnahmeeinrichtung unmittelbar in Kommunen genutzt werden kann,
  25. Prüfen, ob Ausgabe der Karten dahingehend möglich sein soll, dass Blankokarten der Behörde vorliegen, die bei Bedarf von dieser aktiviert werden und sofort einsatzbereit sind, um die Vorhaltung von Bargeld auszuschließen und
  26. mehrsprachige Hinweise zur Kartennutzung für die Leistungsbeziehenden.

2.

Der Vertrag sollte zunächst keine längere Laufzeit als ein Jahr haben, damit sich der Landkreis Sonneberg später einer landeseinheitlichen Lösung anschließen kann.

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 536/32/2024

Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Frau Daniela Reißmann

Der Kreistag beschließt:

„Dem Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Frau Daniela Reißmann, die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 8 der öffentlichen Sitzung (Antrag der Kreistagsfraktion CDU: ‚Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Sonneberg etablieren‘) zu beenden, wird stattgegeben.“

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat

Beschluss - Nr. 537/32/2024

Antrag der Kreistagsfraktion CDU

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Sonneberg etablieren

Der Kreistag beschließt:

„Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt:

1.

Auf Grundlage des § 16 d SGB II ein Angebot für Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Bürgergeld in Kooperation mit dem Jobcenter sowie den Städten und Gemeinden des Landkreises Sonneberg sowie sozialen Trägern zu erarbeiten.

2.

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Leistungsberechtigte zu schaffen. Es ist ein Angebot zu erarbeiten, in welchem die Städte und Gemeinden sowie soziale Träger einbezogen werden.

3.

Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter soll ein Arbeitsgelegenheits-Ideenpool entwickelt werden.

4.

Etwaige finanzielle Mittel sind ab dem Haushaltsplan 2024 des Landkreises Sonneberg aufzunehmen. Es ist hierbei zu prüfen, welche Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bund und Land bestehen.

5.

Der Kreistag des Landkreises Sonneberg ist fortlaufend über den Sachstand der Konzepterarbeitung und alle weiteren Belange zu informieren.“

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat
Beschluss - Nr. 538/32/2024

Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Herr Dr. Heiko Voigt

Der Kreistag beschließt:

„Dem Geschäftsordnungsantrag des Kreistagsmitgliedes, Herr Dr. Heiko Voigt, den Tagesordnungspunkt 10 der öffentlichen Sitzung (Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE./GRÜNE ‚Beitritt des Landkreises Sonneberg zum Verkehrsverbund Mittelthüringen‘) in die Ausschüsse zurückzuverweisen, wird stattgegeben.“

Siegel

Robert Sesselmann
Landrat