Dank der Unterstützung durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung kann der Landkreis Sonneberg auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Zuwendung als Dank und Anerkennung für geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Freizeit-, Sport-, Kultur-, Bildungs- oder Sozialbereich gewähren. Das Ehrenamt ist ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Ehrenamtliches Engagement passiert in vielen Bereichen des Lebens - oft im Hintergrund und ohne großes Aufsehen. Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenclub, bei der Feuerwehr, ob bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kulturvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz - ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit ist für unser Gemeinwohl und den Landkreis ebenso wichtig wie unersetzlich.
Der Landkreis Sonneberg kann in eigener Zuständigkeit an im Landkreis Sonneberg wirkende Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen, gemeinnützige Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Grund eines Antrages einen Förderbetrag ausreichen. Die für die Förderung vorgesehenen Personen müssen ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Landkreis Sonneberg haben. Es können auch Personen gefördert werden, deren ehrenamtliches Engagement einen räumlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Bezug zum Landkreis Sonneberg aufweist.
Bei den zu fördernden Tätigkeiten muss es sich um eine regelmäßige unentgeltlich erbrachte Tätigkeit handeln. Auslagenerstattungen und Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt.
Insbesondere sind dies:
Die Zuwendung ist zweckbestimmt für die Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit lt. den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere für:
| 1. | Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern, |
| 2. | die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden, |
| 3. | Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise, |
| 4. | Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit, |
| 5. | Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, |
| 6. | die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit, |
| 7. | die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes. |
Als Grundlage und ein Entscheidungskriterium für die Vergabe der Mittel können alle Antragsberechtigten die gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten leisten (Kreisorganisationen sowie Vereine, Institutionen und Initiativgruppen, die nicht kreislich organisiert sind) bis spätestens 30.04.2025 einen Antrag auf Fördermittel an das Landratsamt Sonneberg, Jugendamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, stellen.
Darüber hinaus können Anträge für konkrete Vorhaben bzw. Projekte entsprechend des Förderzweckes (s.o. 1. bis 7.) gestellt werden. Hier ist eine genaue Maßnahmebeschreibung mit Aufschlüsselung der Gesamtkosten und Höhe des benötigten Zuschusses erforderlich.
Antragsformulare kann man online auf der Homepage des Landkreises Sonneberg (www.kreis-sonneberg.de/ehrenamt) oder im Jugendamt des Landkreises (Tel.: 03675/871-298 oder Mail: ehrenamt@lkson.de) erhalten. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, es wird auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.