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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Landratsamtes Sonneberg zur 1. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER

Landratsamt Sonneberg

Amtliche Bekanntmachung

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Sonneberg, hier handelnd nach § 46 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), macht gemäß § 42 Abs. 3 S. 1 ThürKGG die ausgefertigte 1. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER (beschlossen in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 26.03.2026, Beschlussnummer 335/132/26) amtlich bekannt. Die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes sollen gemäß § 42 Abs. 3 S. 5 ThürKGG in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg hinweisen.

Sonneberg, den 23.04.2026

Im Auftrag

Dittmann (Dienstsiegel)

1. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER erlässt aufgrund der §§ 16, 20 und 31 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), in Verbindung mit § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 222, 47) folgende 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung:

Artikel 1

Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER vom 29.11.22, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg, Ausgabe 12/2022 vom 17.12.2022, 33. Jahrgang, wird wie folgt geändert:

1. Im § 10 wird nach Abs. 4 folgender neuer Absatz 5 eingefügt:

„(5) Die Wirtschaft des Zweckverbandes selbst ist gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 ThürKGG zusammen mit der des Eigenbetriebes in sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen zu führen.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Neuhaus/Rwg., den 14.04.2026

Zweckverband für Wasserversorgung und

Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER

Eilhauer

Verbandsvorsitzender DS