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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Sonneberg am 26. Mai 2024

Wahlbekanntmachung

Bei der Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Sonneberg am 26. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis durch den Wahlausschuss in seiner Sitzung am 29.05.2024 festgestellt:

Verhältniswahl: Es waren mindestens zwei Wahlvorschläge zu der Wahl zugelassen.

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen. Ferner bitte ich, die Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Trägers dem jeweiligen Wahlvorschlag zu entnehmen.

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) gewählt worden:

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Sonneberg kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Thüringer Landesverwaltungsamt

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar,

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Sonneberg, den 03. Juni 2024

Dr. Andreas Höfner
Wahlleiter für die Wahl der Kreistagsmitglieder
des Landkreises Sonneberg