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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Jahr 2024

Gemäß §§ 114 i.V.m. 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt der Landkreis Sonneberg folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit  —  98.734.399 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit  —  11.175.181 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 8.590.000 € festgesetzt.

§ 3

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach §§ 25 ff. Thüringer Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 28.062.771 EUR festgesetzt.

Die Kreisumlage wird in von-Hundert-Sätzen aus dem vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten Umlagegrundlagen bemessen:

Steuerkraftmesszahl  —  51.963.250 EUR

+ Schlüsselzuweisungen  —  12.858.859 EUR

./. Finanzausgleichsumlage  —  333.515 EUR

= Umlagegrundlagen  —  64.488.594 EUR

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 43,516 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Sonneberg, den 03.06.2024

Landkreis Sonneberg
Robert Sesselmann  — (Siegel)
Landrat

Beschluss und Genehmigungsvermerk zur Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg

Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Kreistages am 24.04.2024 beschlossen und umgehend beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anzeige gebracht.

Mit Schreiben vom 22.05.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt die Ausfertigung und Bekanntmachung zugelassen.

Die Haushaltssatzung wurde sodann unter dem 03.06.2024 ausgefertigt.

Hinweise

Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 ThürKO ist gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.

Die Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg und der Haushaltsplan 2024 liegen in der Zeit vom 07.06.2024 bis zum 24.06.2024 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zimmer 237 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Sonneberg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan 2024 wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 zur Einsichtnahme bereit gehalten.

Außerdem kann die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eingesehen werden.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg schriftlich, unter Angabe der Gründe, geltend gemacht werden. Werden solche nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich.

Sonneberg, den 03.06.2024

Sesselmann
Landrat