Auf der Grundlage der §§ 98 Absatz 1, 99 Absatz 2 und 100 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit § 42 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2021 (GVBl. S. 215) hat der Kreistag des Landkreises Sonneberg in seiner Sitzung am 24.04.2024 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Sonneberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Medienzentrums Sonneberg beschlossen:
Aufhebung
Die Satzung des Landkreises Sonneberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Medienzentrums Sonneberg vom 26.11.2007 wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Sonneberg in Kraft.
Sonneberg, den 02. Mai 2024