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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO)

Das Gesundheitsamt des Landkreises Sonneberg gibt bekannt, dass gemäß § 14 Absatz 1 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer eine Liste der Badegewässer erstellt wird.

Nach § 12 dieser Verordnung können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.

Im Landkreis Sonneberg wird bisher nur das Gewässer „Waldbad Bernhardsthal“ in Neuhaus am Rennweg als Badegewässer im Sinne der Thüringer Badegewässer - Verordnung geführt.

Anfragen, Anregungen und Informationen zu den Badegewässern im Landkreis Sonneberg richten Sie bitte an das Landratsamt Sonneberg, Gesundheitsamt, Bahnhofstraße 66 in 96515 Sonneberg, Telefon: 03675/871-458, E-Mail: hygiene@lkson.de.