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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Sternwarte Sonneberg“ für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit i.V.m. §§ 53 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung jeweils in der derzeit geltenden Fassung sowie § 10 und 11 der Verbandssatzung vom 07. Juni 1995, zuletzt geändert am 03. Januar 2014, erlässt der Zweckverband „Sternwarte Sonneberg“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  48.600 Euro

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  911.100 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahme

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Umlage

Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Verbandsumlage in Höhe von 40.500 Euro festgesetzt.

Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Investitionsumlage in Höhe von 76.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Sonneberg, 24.03.2025

Zweckverband „Sternwarte Sonneberg“
Robert Sesselmann
Verbandsvorsitzender
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Der Zweckverband hat die vorstehende Haushaltssatzung am 17.03.2025 beschlossen. Sie wurde ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Mit Bescheid vom 24.03.2025 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt nach § 36 Abs. 1 Thür. Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) sowie der §§ 65 Abs. 2 Nr. 1, 118 Abs. 1 S. 2 und 123 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) den in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Höhe von 100.000,00 €. Die Haushaltssatzung wurde sodann unter dem 24.03.2025 ausgefertigt. Sie wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg öffentlich bekannt gemacht.

III. Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 02.06.2025 - 17.06.2025 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 249, während der Öffnungszeiten des Landratsamtes zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 4 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Sonneberg, den 19.05.2025

Robert Sesselmann
Verbandsvorsitzender