Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses
Geschäftsordnungsantrag auf Zurückverweisung
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Geschäftsordnungsantrag des Stellvertretenden Ausschussmitgliedes Wilhelm Rainer Häusler, auf Zurückverweisung der Beschlussvorlage ‚Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs des Landkreises Sonneberg‘ und Wiedervorlage in der Sitzung des Kreisausschusses am 09.08.2023 wird stattgegeben.“
Fortschreibung des Investitionsplanes für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) im Landkreis Sonneberg 2024-2028
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Fortschreibung des Investitionsplanes für den StPNV im Landkreis Sonneberg 2024-2028 wird beschlossen.“
Allgemeine Vorschrift des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird ermächtigt, eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr in Form einer Allgemeinverfügung zu erlassen.“
Berufung eines ehrenamtlichen kommunalen Kreiswegewarts
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Herr Ralf Kirchner wird längstens bis zum Ablauf der Legislatur des Kreistages im Jahr 2024 zum ehrenamtlichen kommunalen Kreiswegewart für den Landkreis Sonneberg berufen.“
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Vorsitzenden der Kreistagsfraktion AfD, Herrn Jürgen Treutler, wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses am 26.07.2023 Rederecht erteilt.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion AfD: Leistungsberechtigte zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt, in Umsetzung des § 5 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte im laufenden Vollzug der Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2023 umfassend zur Verfügung zu stellen. Verwiesen wird auf § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG: ‚Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in dem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.‘
Eine Erfassung von Arbeitsgelegenheiten hierzu bei den kreisangehörigen Gemeinden und Städten hat vom Landrat gemeinsam mit den Bürgermeistern zu erfolgen.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion AfD: Erhalt und Finanzierung der ländlichen Krankenhausstruktur
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Kreistag des Landkreises Sonneberg beauftragt den Landrat, sich bei der Thüringer Landesregierung und auch der Bundesregierung über die kommunalen Spitzenverbände dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Krankenhausreform auch Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten bleiben und zudem die Finanzierung ohne Zuschüsse der Träger auskömmlich ist.“
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Der Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages des Landkreises Sonneberg, Frau Almuth Beck, wird zum Tagesordnungspunkt 4e des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Kreisausschusses am 09.08.2023 Rederecht erteilt.“
Antrag auf Absetzung eines Tagesordnungspunktes
Der Kreisausschuss beschließt:
„Der Tagesordnungspunkt 4e des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Kreisausschusses am 09.08.2023 - Beschlussvorlage „Schließung des Schulteils Mengersgereuth-Hämmern der Staatlichen Gemeinschaftsschule ‚Johann Wolfgang von Goethe‘ Schalkau“ - wird gemäß § 6 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Sonneberg abgesetzt.“
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Leiter der REGIOMED Klinik Sonneberg/Neuhaus, Herrn Michael Renziehausen, und dem Chefarzt der Geburtshilfe an der REGIOMED Klinik Sonneberg, Herrn Dr. Jens Reimann, wird zum Tagesordnungspunkt 4a des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Kreisausschusses am 09.08.2023 Rederecht erteilt.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion CDU: Medizinische Versorgung im Landkreis Sonneberg zur Chefsache machen!
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
1. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt, sich gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen verstärkt um die Ansiedlung von Hausärzten flächendeckend im Landkreis Sonneberg zu kümmern. Hierbei können auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden miteinbezogen werden.
2. Weiterhin wird der Landrat beauftragt, auch in der fachärztlichen Versorgung eine Bedarfsanalyse gemeinsam mit allen Akteuren durchzuführen und hier notwendige Schritte zur Schließung einer (drohenden) Versorgungslücke anzugehen.
3. Um eine ganzheitliche Betrachtung zu erreichen, muss ebenso dem Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen und in der Pflege aktiv entgegengetreten werden.
4. An allen Schritten ist der kommunale Klinikverbund REGIOMED miteinzubeziehen.
5. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird weiterhin beauftragt, unter seiner Leitung einen Runden Tisch einzuberufen, um mit den Verantwortlichen und Betroffenen vor Ort (hierzu zählen: Geschäftsführung REGIOMED, Klinikleitung MEDINOS, Ärzte, Hebammen, niedergelassene Frauen- und Kinderärzte) eine Lösung zum Erhalt der Geburtsstation am Klinikstandort Sonneberg zu erzielen.
6. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages der Landkreises Sonneberg ist fortlaufend über den Bearbeitungsstand zu informieren. Dem Kreistag des Landkreises Sonneberg ist vierteljährlich ein aktueller Sachstand mitzuteilen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der OVG mbH Sonneberg, Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates, Ergebnisverwendung
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Das Einvernehmen zur Feststellung des Jahresabschlusses der Omnibus Verkehrsgesellschaft mbH Sonneberg/Thür. zum 31.12.2022 sowie zur Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung wird erteilt.
Der Jahresabschluss in Höhe von 100.864,87 EUR wird zusammen mit dem bestehenden Verlustvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021 auf neue Rechnung vorgetragen.“
Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs des Landkreises Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die aktualisierte ‚Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs des Landkreises Sonneberg‘ wird gemäß Anlage beschlossen.“
Ermächtigung des Landrates zum Abschluss eines Vertrages mit dem Freistaat Thüringen das Deutschlandticket betreffend
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird ermächtigt, den vom Freistaat Thüringen angebotenen ‚Vertrag zur Finanzierung von Abschlagszahlungen der Aufgabenträger auf den Nachteilsausgleichsanspruch wegen Auferlegung des Tarifs Deutschlandticket‘ abzuschließen.“
Bestellung eines weiteren Mitglieds in die Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Kreistag bestellt Herrn Thomas Reinhardt als weiteren Vertreter des Landkreises Sonneberg in die Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH.“
Neubesetzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und ÖPNV
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Auf bindenden Vorschlag der Kreistagsfraktion AfD wird der Ausschuss für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und ÖPNV
| mit dem Mitglied | Herrn Roland Schliewe |
| anstelle von | Herrn Robert Sesselmann |
| und | |
| mit | Herrn Jürgen Treutler |
| als Stellvertreter für | Herrn Roland Schliewe |
neu besetzt.“
Modernisierung der Ausstattung des Fachbereiches Elektrotechnik / Mechatronik an der SBBS
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Im Haushaltsplan 2024 werden im Einzelplan 2 Ausgabenermächtigungen in Höhe von bis zu 500.000 EUR für die Modernisierung der Ausstattung des Fachbereiches Elektrotechnik / Mechatronik an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg veranschlagt.“
1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 des Landkreises Sonneberg - Nachtragshaushaltsplan
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 des Landkreises Sonneberg nebst Nachtragshaushaltsplan werden beschlossen.“
1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 des Landkreises Sonneberg - Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Finanzplan (2022-2026) und das Investitionsprogramm in der Fassung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 werden beschlossen.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion CDU: Resolution für einen demokratischen und liebenswerten Landkreis Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landkreis Sonneberg ist eine liebenswerte Region, geprägt von Tradition, Kultur und Weltoffenheit. Durch unsere lange Geschichte der Spielzeugherstellung, aber auch durch die Glaskunst haben wir uns als Wirtschafts- und Tourismusregion über viele Generationen hinweg weltweit eine positive und sympathische Ausstrahlung erarbeitet. Leider wurde diese, auch durch die mediale Berichterstattung der letzten Monate, in Abrede gestellt. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Heimatlandkreises wurden oftmals in ein Licht gerückt, was nicht der Realität entspricht.
Der Kreistag des Landkreises Sonneberg kritisiert darüber hinaus auch jegliche Boykottaufrufe und Hetze gegen Unternehmen sowie Einzelpersonen, die sich in diesem Zusammenhang zu Wort gemeldet haben.
Ein demokratisches Wahlergebnis ist zu akzeptieren. Wir bekennen uns daher nicht nur zur Demokratie und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, sondern fordern alle Beteiligten auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Wir lehnen die Diffamierung von Wählerinnen und Wählern ab und fordern den Landrat zur neutralen Ausübung seines Amtes auf.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion CDU: Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Sonneberg etablieren
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt:
Auf Grundlage des § 16d SGB II ein Konzept für Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Bürgergeld in Kooperation mit dem Jobcenter sowie den Städten und Gemeinden des Landkreises Sonneberg sowie sozialen Trägern zu erarbeiten.
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Leistungsberechtigte zu schaffen. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, in welches die Städte und Gemeinden sowie soziale Träger einbezogen werden.
Als Hilfestellung für Maßnahmenanbieter soll ein Arbeitsgelegenheiten-Ideenpool entwickelt werden.
Etwaige finanzielle Mittel sind ab dem Haushaltsplan 2024 des Landkreises Sonneberg aufzunehmen. Es ist hierbei zu prüfen, welche Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bund und Land bestehen.
Der Kreistag des Landkreises Sonneberg ist fortlaufend über den Sachstand der Konzepterarbeitung und alle weiteren Belange zu informieren.“
Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages
Der Kreisausschuss beschließt:
„Das Benehmen zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 23.08.2023 wird hergestellt.“
Hinzuziehung eines Sachverständigen
Der Kreisausschuss beschließt:
„Der Kämmerer der Stadt Sonneberg, Herr Steffen Hähnlein, wird gemäß § 27 Absatz 6 ThürKO als Sachverständiger zur nichtöffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 25.10.2023 hinzugezogen.“
Erteilung von Anwesenheits- und Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Der Stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages des Landkreises Sonneberg, Frau Almuth Beck, wird in der nichtöffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung des Kreisausschusses am 25.10.2023 Rederecht erteilt. Dem Klinikdirektor, Herrn Michael Renziehausen, und dem Kämmerer der Stadt Sonneberg, Herrn Steffen Hähnlein, wird Anwesenheits- und Rederecht erteilt.“
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Chefarzt der Geburtshilfe an der REGIOMED Klinik in Sonneberg, Herrn Dr. Jens Reimann, wird in der nichtöffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung des Kreisausschusses am 25.10.2023 Rederecht erteilt.“
Grundsatzbeschlüsse der Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
‚Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen folgende
Die Gesellschafter fassen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die medizinische Versorgung in der Region und einem fairen Umgang miteinander im Grundsatz den Beschluss, dass jede REGIOMED-Verbund-Gesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln so ausgestattet wird, dass die Gesellschaften mindestens 24 Monate eine positive Fortführungsprognose ausweisen können, um das IDW-S6-Verfahren erfolgreich beenden zu können. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ist damit grundsätzlich nicht beabsichtigt und damit nicht verbunden. Bestehende Sicherheitsabreden zu Gunsten der Finanzierer bleiben unberührt. Vielmehr erfolgt die Ausstattung mit den finanziellen Mitteln gemäß nachfolgender Maßgaben:
Die vollständigen Geschäftsanteile an den medizinischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Betriebs-GmbHs inkl. MVZs) werden zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 in einem noch zu definierenden Modus an die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften bzw. den Krankenhausverband Coburg übertragen.
Die REGIOMED-KLINIKEN GmbH, REGIOMED Service GmbH und Medical School REGIOMED GmbH erhalten für ihre noch zu tätigenden Aufgaben (bis 2028, für die Medical School REGIOMED GmbH bis 2029) einen Anteil am Eigenkapital in Höhe von insgesamt 10,7 Mio. EURO und einen Anteil an den Gesellschafterdarlehen (Kassenkredite) nach Bedarf bis max. 1,5 Mio. EURO je Gesellschafter für 24 Monate. Hierdurch wird auch der Kapitaldienst der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für diese Zeit gesichert. Das dann verbleibende Eigenkapital wird zu gleichen Teilen (durch Übertragung auf die jeweilige medizinische Betriebs-GmbH und ggf. MVZ-GmbH) auf die vier Gesellschafter aufgeteilt.
Die Gesellschafter stellen zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 ihren jeweiligen Krankenhausbetrieb für mindestens 24 Monate in eigener Verantwortung und Finanzierung sicher. Begleitend werden die Krankenhausbetriebsgesellschaften Dienstleistungsverträge mit den Zentralen Einheiten der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihrer Töchter vereinbaren. Die Gesellschafter streben bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform an, das bestehende, gemeinsame Medizinkonzept an die neue Struktur und die Vorgaben der Krankenhausreform anzupassen und fortzuschreiben und in eigener Verantwortung in ihren Einrichtungen für die Zukunft umzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die bestehenden und die sich bereits in Planung befindlichen Zentren im Verbund weiterbetrieben und fortgesetzt. Die Gesellschafter entscheiden unter Berücksichtigung der grundsätzlich angedachten Verbundlösung und mit Blick auf eine optimale Gesundheitsversorgung in der Region bezüglich des Medizinkonzeptes für ihre Einrichtung zukünftig selbständig.
Die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird beauftragt, zur Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 3 entsprechende Konzepte zu erarbeiten und die notwendigen (Teil-)Schritte (z.B. Anpassung der Gesellschaftsverträge, Entwurf der Verträge zur Geschäftsanteilsübertragung und zur künftigen Zusammenarbeit zwischen den ausgegliederten Gesellschaften und dem REGIOMED-Verbund, Überprüfung der Sicherheiten und gegebenenfalls geänderte Zuordnung, Entflechtung Intercompany-Beziehungen und Cashpooling sowie medizinkonzeptionelle Zusammenarbeit) vorzubereiten sowie alle notwendigen Unterlagen zu erstellen und rechtzeitig der Gesellschafterversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Beschluss tritt erst mit Zustimmung aller Gesellschafter zu ihren gleichlautenden Beschlüssen in Kraft. Die übrigen Gesellschafter sind - sofern nicht alle Gesellschafter bis dahin zugestimmt haben - nur bis zum 31.10.2023 an ihren Beschluss gebunden.‘“
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem durch den Kreistag des Landkreises Sonneberg in seiner Sitzung am 07. August 2019 in die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen entsandten Vertreter des Landkreises Sonneberg, Herrn Ulrich Kurtz, wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses am 01.11.2023 Anwesenheits- und Rederecht erteilt.“
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Sonneberg, Herrn Torsten Traut, wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses am 01.11.2023 Anwesenheits- und Rederecht erteilt.“
Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Sonneberg betreffend Jahresabschluss 2022
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Verwaltungsrat der Sparkasse Sonneberg wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.“
Transferprogramm ‚Digitale Bauaufsicht Thüringen‘ - Kooperationsprojekt mit den Bauaufsichtsbehörden der Städte Erfurt, Weimar und Jena; Teilprojekt 3 - Digitale Transformation der bauaufsichtlichen Geschäftsprozesse
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Für die Durchführung des Teilprojektes 3 - Digitale Transformation der bauaufsichtlichen Geschäftsprozesse - im Rahmen des bereits laufenden Kooperationsprojektes zum Transferprogramm ‚OZG-Umsetzung und Digitalisierung der Bauaufsicht Thüringen‘ der Städte, Weimar und Jena sowie des Landkreises Sonneberg wird die Zustimmung erteilt. Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen sowie Förderanträge dürfen noch im Jahr 2023 unterzeichnet und auf den Weg gebracht werden. Die benötigten finanziellen Mittel werden für die Jahre 2024-2026 im Haushaltsplan 2024 veranschlagt. Das Kooperationsprojekt kann auch im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung durchgeführt und abgerechnet werden.“
Aufhebung der Satzung und Gebührensatzung des Medienzentrums des Landkreises Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„1. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Medienzentrums wird aufgehoben.
2. Die Satzung des Landkreises Sonneberg über die Benutzung des Medienzentrums wird aufgehoben.“
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Entlastung des Aufsichtsrates, Ergebnisverwendung
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Das Einvernehmen zur Feststellung des Jahresabschlusses der REGIOMED-KLINIKEN GmbH zum 31.12.2022, zur Entlastung des Aufsichtsrates und zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe vom 1.846 TEUR auf neue Rechnung durch die Gesellschafterversammlung wird erteilt.“
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der MEDINOS Immobilien GmbH, Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Das Einvernehmen zur Feststellung des Jahresabschlusses der MEDINOS Immobilien GmbH zum 31.12.2021, sowie zur Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung wird erteilt.“
Gebührenkalkulation: Abfallentsorgungsgebühren Landkreis Sonneberg, Kalkulationszeitraum 2024-2025
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Gebührenkalkulation: Abfallentsorgungsgebühren Landkreis Sonneberg; Kalkulationszeitraum 2024-2025 wird beschlossen.“
Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Sonneberg (Abfallgebührensatzung)
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Sonneberg (Abfallgebührensatzung - AGS) wird beschlossen.“
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Sonneberg wird entsprechend der beigefügten Anlage beschlossen.“
Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters des Wahlleiters für die Wahl der Kreistagsmitglieder 2024
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Aufgrund § 27 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 283), beruft der Kreistag des Landkreises Sonneberg
Herrn Dr. Andreas Höfner, Bellershöhe 20, 96524 Föritztal, zum Wahlleiter
und
Herrn Martin Schulz, Alte Handelsstraße 22, 96524 Föritztal, zum Stellvertreter des Wahlleiters
anlässlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Sonneberg 2024.“
Gebührensatzung Atemschutzübungsanlage
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Gebührensatzung für die Atemschutzübungsanlage des Landkreises Sonneberg am Feuerwehrtechnischen Zentrum Neuhaus am Rennweg wird beschlossen.“
Bestellung eines Ersatzvertreters des Landrates als Verbandsrat und Entsendung des Ersatzvertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Grünes Band-Rodachtal-Lange Berg-Steinachtal
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landkreis Sonneberg bestellt Herrn Jürgen Köpper als Ersatzvertreter für den Landrat und entsendet diesen als Verbandsrat in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Grünes Band-Rodachtal-Lange Berg-Steinachtal‘.“
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Der Stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und ÖPNV des Kreistages des Landkreises Sonneberg, Frau Heidi Büttner, wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses am 16.11.2023 Rederecht erteilt.“
Nahverkehrsplan für die Jahre 2024 - 2028 des Landkreises Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Nahverkehrsplan des Landkreises Sonneberg für die Jahre 2024 - 2028 wird beschlossen.“
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sonneberg mit Alltags- und Freizeitradverbindungen
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Das ‚Radverkehrskonzept für den Landkreis Sonneberg mit Alltags- und Freizeitradverbindungen‘ wird beschlossen.“
1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 - korrigierte Fassung
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 - korrigierte Fassung - wird beschlossen.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion CDU: Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Sonneberg - Fraktionsvorsitzendenkonferenz in die Geschäftsordnung aufnehmen
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die 3. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Sonneberg wird entsprechend der beigefügten Anlage beschlossen.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion CDU: Stipendium für Humanmedizinstudenten im Landkreis Sonneberg - Ansiedlung von Ärzten unterstützen
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„1. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt, eine ‚Richtlinie zur Gewährung eines Stipendiums für Humanmedizinstudenten‘ zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Landkreis Sonneberg zu erarbeiten.
2. Diese Richtlinie ist dem Kreistag bis zum 28.02.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Beschlussantrag der Kreistagsfraktion CDU: Optimierung der Ausschüsse des Kreistages
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt, dem Kreistag des Landkreises Sonneberg eine Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Sonneberg vorzulegen, in welcher die Anzahl der Ausschüsse von derzeit acht auf maximal fünf reduziert wird. Im Zuge dessen ist ebenso die Zuständigkeitsordnung für die beratenden Ausschüsse des Kreistages anzupassen.
Die Novellierung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Sonneberg sowie der Zuständigkeitsordnung tritt zu Beginn der neuen Wahlperiode des Kreistages 2024 in Kraft.“
Aufnahme eines Beschlussantrages der Kreistagsfraktion AfD: Resolution des Kreistages gegen Massenzuwanderung
Der Kreisausschuss beschließt:
„Die Aufnahme des Beschlussantrages der Kreistagsfraktion AfD ‚RESOLUTION DES KREISTAGES GEGEN MASSENZUWANDERUNG‘ auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 29.11.2023 wird nicht empfohlen.“
Aufnahme eines Beschlussantrages der Kreistagsfraktion AfD: Sicherheiten, Verpflichtungserklärungen, Bürgschaften etc. für den Betrieb, Rückbau und Entsorgung von Windkraftanlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung
Der Kreisausschuss beschließt:
„Die Aufnahme des Beschlussantrages der Kreistagsfraktion AfD ‚SICHERHEITEN, VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN, BÜRGSCHAFT FÜR BETRIEB, RÜCKBAU UND ENTSORGUNG VON WINDKRAFTANLAGEN - VOR ERTEILUNG EINER BAUGENEHMIGUNG‘ auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 29.11.2023 wird empfohlen.“
Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages
Der Kreisausschuss beschließt:
„Das Benehmen zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 29.11.2023 wird hergestellt.“
Allgemeine Vorschrift des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets für das Jahr 2024
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird ermächtigt, eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr in Form einer Allgemeinverfügung zu erlassen.“
Erteilung von Anwesenheits- und Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Rechtsanwalt und Steuerberater, Herrn Peter Backes (LEGALES), und den Herren Sebastian Babbe sowie Tobias Holdt (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) wird in der nichtöffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 12.12.2023 Anwesenheits- und Rederecht erteilt.“
Änderung des Grundsatzbeschlusses zur perspektivischen Ausrichtung des REGIOMED-Verbundes vom 26.10.2023 (Beschluss-Nr. 486/29/2023)
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:
‚Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen folgende
Die Gesellschafter fassen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die medizinische Versorgung in der Region und einem fairen Umgang miteinander im Grundsatz den Beschluss, dass jede REGIOMED-Verbund-Gesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln so ausgestattet wird, dass die Gesellschaften mindestens 24 Monate eine positive Fortführungsprognose ausweisen können, um das IDW-S6-Verfahren erfolgreich beenden zu können. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ist damit grundsätzlich nicht beabsichtigt und damit nicht verbunden. Bestehende Sicherheitsabreden zu Gunsten der Finanzierer bleiben unberührt. Vielmehr erfolgt die Ausstattung mit den finanziellen Mitteln gemäß nachfolgender Maßgaben:
Die vollständigen Geschäftsanteile an den medizinischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Betriebs-GmbHs inkl. MVZs) werden wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 in einem noch zu definierenden Modus an die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften in Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg übertragen. Dinglich erfolgt der Übergang spätestens zum 29.02.2024, um die Kapitalmaßnahmen gemäß beigefügter Tabelle noch umsetzen zu können. Der Krankenhausverband Coburg erwirbt für jeweils 1 Euro von den anderen Gesellschaftern deren sämtliche Gesellschaftsanteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, um dann alle Gesellschaftsanteile zu halten. Die Klinikum Coburg GmbH ist weiterhin eine 100 %-Tochter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH. Die Gesellschafter stellen wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 ihren jeweiligen Krankenhausbetrieb für mindestens 24 Monate in eigener Verantwortung und Finanzierung (Durchfinanzierung) sicher. Für den Krankenhausverband Coburg gilt dies für die Klinikum Coburg GmbH, die mittelbar über die REGIOMED-KLINIKEN GmbH gehalten wird.
Aufgrund der neuen Gesellschaftsstruktur müssen die Vertragsverhältnisse diesem Umstand Rechnung tragen. Alle Gesellschaftsverträge werden eine gemeinnützigkeitsrechtliche Kooperationsklausel erhalten. Die Dienstleistungsverträge müssen in ihrer Leistungsfähigkeit garantiert werden und eine Preisanpassung kann maximal im Rahmen des Verbraucherindexes erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich anfallenden Kosten, wie bisher in den Dienstleistungsverträgen verankert. Eine Preiserhöhung ist durch die REGIOMED Service GmbH 4 Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung mit einer Begründung der Kostensteigerung schriftlich anzukündigen. Die Laufzeit der Dienstleistungsverträge beträgt vier Jahre. Die ausgeschiedenen Gesellschafter haben jeweils die Option, diese Verträge um ein Jahr zu verlängern.
Das Medical Board (REGIOMED-KLINIKEN GmbH) setzt die derzeitige, vorhandene und geplante Zentrenstruktur um. Weitere Änderung sind derzeit nicht vorgesehen und können durch das Medical Board lediglich angeregt werden. Es wird eine Abstimmung der Medizinstrategie analog zum jetzigen Verfahren festgelegt. Eine bindende Beschlussfassung und Weisungsbefugnis entfallen.
Die Entflechtung auf der nachfolgend skizzierten wirtschaftlichen Einigung:
Auf der Basis des Eigenkapitals zum 31.12.2022, der im Jahre 2023 durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie unter Abzug des (prognostizierten) Verlustes des Jahres 2023 werden zwei Maßnahmen umgesetzt. Zunächst werden alle wischen den Gesellschaften bestehenden Verluste und Forderungen bis auf einen Sockelbetrag von 5.722.037,63 Euro je Gesellschafter ausgeglichen (daran beteiligt sich die REGIOMED Service GmbH nur, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist). Diese Sockelbeträge stellen weiterhin Verbindlichkeiten der Krankenhausbetriebsgesellschaften dar, die von diesen zu Beginn des Jahres 2024 zahlungswirksam ausgeglichen werden. In einem zweiten Schritt werden dann kurzfristig durch zahlungswirksame Zuschüsse und andere Maßnahmen unter den Gesellschaftern die Eigenkapitalausstattungen auf ein gleiches Niveau gehoben. In der zugrundeliegenden Prognosebetrachtung erhalten die Gesellschafter Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg so jeweils 6,3, Mio. Euro Eigenkapital. Die Eigenkapitalausstattung in Coburg und REGIOMED-KLINIKEN GmbH zusammen, ist zwischen 2-3 Mio. Euro geringer als Ausgleich für die Vorteile aus der umsatzsteuerlichen Organschaft.
Bei der Liquiditätsbetrachtung wird mit dem Kontostand zum 01.01.2024 begonnen. Die in 2023 noch an die REGIOMED-KLINIKEN GmbH ausgezahlten Kassenkredite werden nach Rückzahlung an die Gesellschafter von diesen an die jeweils örtlichen Krankenhausbetriebsgesellschaften verteilt. Der Kassenkredit aus Coburg wird aufgrund der Größe des Hauses und der Übernahme von 100 % der Anteile der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in Summe von 10 auf 40 Mio. Euro erhöht. Die Landkreise Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg stellen ab dem Jahr 2024 keinen Kassenkredit für die REGIOMED-KLINIKEN GmbH zur Verfügung. Die Gesellschafter können die Ausreichung von Kassenkrediten durch andere Maßnahmen mit gleichem Effekt (liquide Mittel in den vorgenannten Höhen) ersetzen.
Die Gesellschafter erklären sich zur Sicherstellung der Liquidität über den Jahreswechsel hinaus bereit, die Rückzahlung der ausgereichten Kassenkredite bis 29.02.2024 zu stunden.
Da die bisherige Berechnung auf prognostizierten Zahlen auf den 31.12.2023 basiert, sind die in der Tabelle angegebenen Zahlen gegebenenfalls anhand der in den festgestellten Jahresabschlüssen enthaltenen Werten anzupassen und durch Zahlungen auszugleichen.
Die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird beauftragt, zur Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 4 entsprechende Konzepte zu erarbeiten und die notwendigen (Teil-) Schritte (z.B. Anpassung der Gesellschaftsverträge, Entwurf der Verträge zur Geschäftsanteilsübertragung und zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den ausgegliederten Gesellschaften und dem REGIOMED-Verbund, Überprüfung der Sicherheiten und gegebenenfalls geänderte Zuordnung, Entflechtung Intercompany-Beziehungen und Cashpooling sowie medizinkonzeptionelle Zusammenarbeit) vorzubereiten sowie alle notwendigen Unterlagen zu erstellen und rechtzeitig der Gesellschafterversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Diese sind von allen Gesellschaftern zu konsentieren. Vorbehalte bestehen insoweit noch, als die Wirtschaftsprüfer von REGIOMED, die Rechtsaufsichten und insbesondere die Finanzämter keine Einwände dagegen haben. Sofern diese Abstimmungen nicht so rechtzeitig erfolgen können, dass die vertragliche Umsetzung noch im Jahre 2023 erfolgen kann, werden die Gesellschafter in jedem Fall den Konsortialvertrag noch in diesem Jahr dahingehend abschließen, dass die Eckpunkte der wirtschaftlichen Einigung festgehalten werden und die Umsetzung dann im Nachgang - unter Berücksichtigung der dann noch vorzunehmenden Änderungen - erfolgt.‘
Dieser Beschluss tritt erst mit Zustimmung aller Gesellschafter zu ihren gleichlautenden Beschlüssen in Kraft. Die übrigen Gesellschafter sind - sofern nicht alle Gesellschafter bis dahin zugestimmt haben - nur bis zum 31.12.2023 an ihren Beschluss gebunden.
Mit Beschluss der kommunalen Gremien sind die oben genannten Beschlüsse genehmigt.“
Satzungsänderung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:
‚Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED-KLINIKEN GmbH auf der Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückläufen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsamt) im Satzungsentwurf vorzunehmen.‘“
Satzungsänderung der Tochter- und Enkelgesellschaften der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Coburg GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsamt) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaft mbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED Service GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Medical School REGIOMED GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED REHA-Klinik Masserberg gemeinnützige GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinik Neustadt GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVZ Klinik Neustadt GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVZ Klinikum Coburg GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ambulantes Zentrum Henneberger Land GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Lichtenfels Medizinische Versorgungszentren GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.“
Betrauungsakt für die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH wird entsprechend dem als Anlage beigefügten Betrauungsakt betraut.“
Änderung des Gesellschaftsvertrages der MEDINOS Immobilien GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird ermächtigt, als gesetzlicher Vertreter des Landkreises Sonneberg und dieser als alleiniger Gesellschafter der MEDINOS Immobilien GmbH der Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.“
Beschlussantrag Ausschuss für Gesundheit und Soziales: „Medizinische Versorgung im Landkreis Sonneberg nachhaltig sicherstellen“
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„1. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) die frühzeitige Nachbesetzung von freiwerdenden Allgemeinmediziner - sowie Facharztsitzen im Landkreis Sonneberg fortwährend einzufordern. In dieses Verfahren muss der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sonneberg mit einbezogen werden.
2. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird weiterhin beauftragt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) einen Soll-Ist-Stand bzgl. der aktuellen haus- und fachärztlichen Versorgung abzufragen. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Gesundheit und Soziales, ggf. unter Einbezug weiterer Akteure (KVT, Geschäftsführer MEDINOS Kliniken Sonneberg/Neuhaus, Vorstand der KVT im Landkreis Sonneberg etc.) auszuwerten.
3. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt, im Thüringer Landkreistag auf die Problematik der schwierigen Medizinergewinnung im ländlichen Raum aufmerksam zu machen und gemeinsam mit den Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen Druck auf die Landesregierung bzgl. der Lösung des Problems auszuüben.
4. Der Kreistag des Landkreises Sonneberg fordert den Landrat des Landkreises Sonneberg auf, attraktive Angebote für die Ansiedlung von Medizinern im Landkreis Sonneberg zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Sonneberg sollen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind Anwerberprogramme für angehende Mediziner an den Schulen des Landkreises Sonneberg umgehend zu etablieren.
5. Der Geschäftsführer der MEDINOS Kliniken Sonneberg/Neuhaus wird beauftragt, ein Konzept zur Erhaltung der Fachrichtung Frauenheilkunde des Krankenhauses Sonneberg in Abstimmung mit den zuständigen und betroffenen Behörden und Einrichtungen zu erarbeiten.
6. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages Sonneberg des Kreistages Sonneberg ist fortlaufend, der Kreistag des Landkreises Sonneberg vierteljährig über einen aktuellen Stand zu informieren.“
Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages
Der Kreisausschuss beschließt:
„Das Benehmen zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 18.12.2023 wird hergestellt.“