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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2025

Gemäß §§ 114 i.V.m. 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt der Landkreis Sonneberg folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit  —  101.907.672 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit  —  8.157.438 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Landkreises Sonneberg für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 671.800 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 11.215.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach §§ 25 ff. Thüringer Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 28.975.309 EUR festgesetzt.

Die Kreisumlage wird in von-Hundert-Sätzen aus dem vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten Umlagegrundlagen bemessen, diese beträgt 67.855.201 EUR.

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 42,702 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Sonneberg, den 12.06.2025

Landkreis Sonneberg

Robert Sesselmann  —  (Siegel)
Landrat

Beschluss und Genehmigungsvermerk zur Haushaltssatzung 2025 des Landkreises Sonneberg

Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der Sitzung des Kreistages am 30.04.2025 beschlossen und umgehend beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anzeige gebracht.

Mit Bescheid vom 30.05.2025 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt nach §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO den festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen.

Die Haushaltssatzung wurde sodann unter dem 03.06.2025 ausgefertigt.

Hinweise

Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 ThürKO ist gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.

Die Haushaltssatzung 2025 des Landkreises Sonneberg und der Haushaltsplan 2025 liegen in der Zeit vom 30.06.2025 bis zum 13.06.2025 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zimmer 237 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Sonneberg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan 2025 wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 zur Einsichtnahme bereit gehalten.

Außerdem kann die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eingesehen werden.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg schriftlich, unter Angabe der Gründe, geltend gemacht werden. Werden solche nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich.

Sonneberg, den 12.06.2025

Sesselmann
Landrat