Der Kreistag des Landkreises Sonneberg hat in seiner Sitzung am 04. Juni 2025 auf der Grundlage des § 105 Abs. 2 ThürKO sowie § 28 der Geschäftsordnung des Kreistages für die Arbeit der beratenden Ausschüsse folgende Zuständigkeitsordnung als Bestandteil der Geschäftsordnung beschlossen.
Allgemeines
Für die beratenden Ausschüsse des Landkreises Sonneberg werden die nachfolgend definierten Zuständigkeiten festgelegt. Der Zuständigkeitskatalog ist nicht abschließend. Die sich aus den besonderen gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Zuständigkeiten der Pflichtausschüsse bleiben unberührt.
Jedem beratenden Ausschuss obliegt die Vorbereitung des Haushaltsplanes für seinen Zuständigkeitsbereich. Sofern Angelegenheiten den Zuständigkeitsbereich mehrerer beratender Ausschüsse berühren, bestimmt der Kreisausschuss den federführenden Ausschuss.
Übersicht der beratenden Ausschüsse
Der Kreistag bildet folgende beratende Ausschüsse
| - | Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport |
| - | Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
| - | Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft |
| - | Ausschuss für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und öffentlichen Personennahverkehr |
| - | Ausschuss für Rechnungsprüfung |
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berät über folgende Gegenstände:
| - | Angelegenheiten des Kreises als Schulträger nach dem Schulgesetz und Schulfinanzierungsgesetz, insbesondere Schulentwicklungsplanung, Errichtung, Veränderung oder Aufhebung von Schulen im Einzelfall, Schulversuche, Raumprogramm und Ausstattung von Schulen |
| - | Angelegenheiten der außerschulischen Bildung, insbesondere Angelegenheiten der kreiseigenen Volkshochschule und der Musikschule sowie die Förderung sonstiger außerschulischer Bildungseinrichtungen |
| - | Angelegenheiten des Deutschen Spielzeugmuseums |
| - | Kulturentwicklung |
| - | Veranstaltung und Förderung kultureller und künstlerischer Aktivitäten |
| - | Heimatpflege |
| - | Grundsatzfragen der Sportförderung, insbesondere Aufstellung von Sportförderrichtlinien |
| - | Förderung der Sportvereine und des Schulsports |
| - | Sportveranstaltungen in der Trägerschaft des Kreises |
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales berät über folgende Gegenstände:
| - | Grundsatzangelegenheiten des Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
| - | Grundsatzfragen der ambulanten, teilstationären und stationären Dienstleistungen für alte, kranke und behinderte Menschen |
| - | Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege |
| - | Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung im Kreisgebiet, wesentliche Angelegenheit des Kreises als Krankenhausträger |
| - | Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausversorgung |
| - | Grundsatzfragen des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere der Gesundheitserziehung |
| - | Angelegenheiten des Brandschutzes und des Rettungsdienstes |
Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft berät über folgende Gegenstände:
| - | umweltrelevante und abfallwirtschaftliche Angelegenheiten, soweit der Landkreis dafür zuständig ist |
| - | die Erarbeitung der dem Kreistag vorzulegenden Konzeptionen und Satzungen der Umwelt- und Abfallwirtschaft |
| - | Erwerb und Verkauf von Liegenschaften aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
| - | problemorientierte Förderung und Unterstützung der Landwirtschaft. |
Ausschuss für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und
öffentlichen Personennahverkehr
Aufgabe des Ausschusses ist die Beratung und Unterstützung des Kreistages und seiner weiteren Ausschüsse in allen wesentlichen, die Landkreisentwicklung, die Wirtschaft und den öffentlichen Nahverkehr berührenden Fragen.
Der Ausschuss berät über folgende Gegenstände:
| - | Wirtschaftsstruktur/Tourismusstruktur |
| - | Angelegenheiten der Landkreisentwicklung |
| - | jährlicher Beteiligungsbericht des Landkreises |
| - | Festsetzung von Abgaben und privatrechtlichen Entgelten solcher Unternehmen, an denen der Landkreis mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, |
| - | Angelegenheiten des Landkreises als Träger öffentlicher Belange in bedeutsamen Vorhaben |
| - | Nahverkehrsplan für den Landkreis Sonneberg einschließlich |
| - | Finanzierungs- und Investitionsplanung für den öffentlichen Personenverkehr |
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät über folgende Gegenstände:
| - | Vorberatung der Prüfberichte über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises Sonneberg |
| - | Vorschläge an den Kreistag zur Erteilung von Sonderprüfaufträgen |
| - | Vorberatung von Berichten des Rechnungsprüfungsamtes an den Kreistag |
| - | Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Verwaltung |
| - | fachliche und organisatorische Begleitung aller IT-Verfahren des Kreistages |
Inkrafttreten
Als Bestandteil der Geschäftsordnung tritt die Zuständigkeitsordnung mit der Geschäftsordnung in Kraft.
Sonneberg, den 06.06.2025