Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung. Deshalb möchte der Landkreis Sonneberg auch in diesem Jahr wieder besonders verdienstvollen und langjährig ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern für ihren Einsatz und ihr Engagement im Sport, in Jugendeinrichtungen oder bei der Seniorenbetreuung, in Feuerwehrvereinen, bei freiwilligen sozialen und karitativen Diensten, in Kirchengemeinden, in Chören oder Kulturvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz sowie auch in der Nachbarschaftshilfe danken.
Es gibt Vieles, das ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich wäre. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren eine wesentliche Säule.
Viele Bürgerinnen und Bürger aus unserem Landkreis engagieren sich uneigennützig in einem Verein, einem Verband, einer sozialen Einrichtung, in Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen oder in der Nachbarschaftshilfe. Es gibt aber auch viele, die ganz individuell selbstlose Hilfe am Nächsten leisten.
Der Landkreis Sonneberg möchte diesen Menschen im Rahmen einer Veranstaltung, wesentlich unterstützt von der Thüringer Ehrenamtsstiftung sowie der Sparkasse Sonneberg, Dank sagen.
Deshalb rufe ich alle auf, mir Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises zu nennen, die sich in besonderer Weise regelmäßig engagieren oder schon eine sehr lange Zeit ehrenamtlich aktiv sind und auf diesem Wege in den letzten zehn Jahren noch nicht geehrt wurden. In diesem Jahr sollen wieder Menschen geehrt werden, die schon mindestens zehn Jahre oder länger regelmäßig und kontinuierlich ehrenamtlich aktiv sind.
Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen, Vereine und Institutionen des Landkreises Sonneberg.
Die Vorschläge bitte ich schriftlich bis spätestens 12. September 2025 an das Landratsamt Sonneberg, Jugendamt, Herrn Heck, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg einzureichen (bei Rückfragen: Tel. 03675-871298, E-Mail: michael.heck@lkson.de.
Bitte melden Sie formlos den Namen des zu Ehrenden mit seiner Anschrift sowie einer kurzen Begründung (Inhalt der ehrenamtlichen Tätigkeit, tätig seit, besondere Initiativen, Häufigkeit und zeitlicher Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche/Monat) sowie für Rückfragen Ihre telefonische Erreichbarkeit. In Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, uns zu informieren, wenn Ihr Name als Vorschlagender nicht genannt werden soll.