Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Meiningen endet mit Ablauf des 10. November 2025. Für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Gerichtsbezirkes aufgefordert, dem Verwaltungsgericht Meiningen eine Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidaten vorzulegen. Durch den Landkreis Sonneberg sind auf Grundlage der Einwohnerzahl 18 Bürger vorzuschlagen.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Kreistag mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Zur Wahl der Richter wird am Verwaltungsgericht Meiningen ein Wahlausschuss bestellt. Die ehrenamtlichen Richter werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Voraussichtlich wird jeder der gewählten Richter zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr herangezogen.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollten ebenfalls nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen Richtergesetzes. Danach soll zu dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin/eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer
Die für die Berufung zuständige Stelle, im vorliegenden Fall der Präsident des Verwaltungsgerichtes Meiningen als Vorsitzender des Wahlausschusses, kann zu diesem Zweck von der Vorgeschlagenen/dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihr/ihm diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Interessierte Bürger werden gebeten, eine schriftliche Bewerbung für das Amt der ehrenamtlichen Richterin/des ehrenamtlichen Richters
bis Donnerstag, 31. Juli 2025,
unter Angabe folgender Daten beim Landratsamt Sonneberg, Rechts- und Ordnungsamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, einzureichen:
| - | Name, Vorname, Geburtsname |
| - | Geburtsort |
| - | Geburtstag |
| - | Beruf und Anschrift. |