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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sechste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 19 Sonneberg I und 20 Hildburghausen II/Sonneberg II für die Wahl um 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024

Der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis 19 Sonneberg I hat in der Sitzung am 04. September 2024 das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 19 Sonneberg I festgestellt.

Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) wird das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 19 Sonneberg I hiermit bekannt gemacht:

Wahlberechtigte

Wähler

Ungültige Wahlkreisstimmen

Gültige Wahlkreisstimmen

Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfallen auf

Bewerber

(Vor- und Familienname)

laut Stimmzettel

Kurzbezeichnung

der Partei/

bei anderen

Wahlkreisvorschlägen

das Kennwort

1.

Susanna Karawanskij

DIE LINKE

2.

Jürgen Treutler

AfD

3.

Beate Meißner

CDU

4.

Thomas Hofmann

SPD

8.

Martin Truckenbrodt

ÖDP / Familie..

10.

Andreas Eifler

MLPD

14.

Robert Bauer

FREIE WÄHLER

Ungültige Landesstimmen

Gültige Landesstimmen

Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf

Landesliste (Kurzbezeichnung der Partei)

laut Stimmzettel

1.

DIE LINKE

2.

AfD

3.

CDU

4.

SPD

5.

GRÜNE

6.

FDP

7.

TIERSCHUTZ hier!

8.

ÖDP / Familie..

9.

PIRATEN

10.

MLPD

11.

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

12.

BSW

13.

FAMILIE

14.

FREIE WÄHLER

15.

WU

Der Wahlkreisausschuss stellte fest, dass der Bewerber Jürgen Treutler (Wahlkreisvorschlag Nr. 2) die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit im Wahlkreis gewählt ist.

Jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und jede an der Wahl beteiligte Partei kann binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Landeswahlleiter im Thüringer Staatsanzeiger Einspruch über die Gültigkeit der Wahlen einlegen (§§ 50, 51, 52 und 53 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG)).

Der Einspruch ist schriftlich beim

Thüringer Landtag

Jürgen-Fuchs-Str. 1

99096 Erfurt

einzureichen und zu begründen; bei gemeinschaftlichen Einsprüchen soll ein Bevollmächtigter benannt werden.

Sonneberg, 05.09.2024

Dr. Andreas Höfner