Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses
Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 12.12.2023
Allgemeine Vorschrift des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets für das Jahr 2024
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird ermächtigt, eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr in Form einer Allgemeinverfügung zu erlassen.“
Erteilung von Anwesenheits- und Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Rechtsanwalt und Steuerberater, Herrn Peter Backes (LEGALES), und den Herren Sebastian Babbe sowie Tobias Holdt (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) wird in der nichtöffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 12.12.2023 Anwesenheits- und Rederecht erteilt.“
Änderung des Grundsatzbeschlusses zur perspektivischen Ausrichtung des REGIOMED-Verbundes vom 26.10.2023 (Beschluss-Nr. 486/29/2023)
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:
‚Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen folgende
Die Gesellschafter fassen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die medizinische Versorgung in der Region und einem fairen Umgang miteinander im Grundsatz den Beschluss, dass jede REGIOMED-Verbund-Gesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln so ausgestattet wird, dass die Gesellschaften mindestens 24 Monate eine positive Fortführungsprognose ausweisen können, um das IDW-S6-Verfahren erfolgreich beenden zu können. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ist damit grundsätzlich nicht beabsichtigt und damit nicht verbunden. Bestehende Sicherheitsabreden zu Gunsten der Finanzierer bleiben unberührt. Vielmehr erfolgt die Ausstattung mit den finanziellen Mitteln gemäß nachfolgender Maßgaben:
Die vollständigen Geschäftsanteile an den medizinischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Betriebs-GmbHs inkl. MVZs) werden wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 in einem noch zu definierenden Modus an die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften in Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg übertragen. Dinglich erfolgt der Übergang spätestens zum 29.02.2024, um die Kapitalmaßnahmen gemäß beigefügter Tabelle noch umsetzen zu können. Der Krankenhausverband Coburg erwirbt für jeweils 1 Euro von den anderen Gesellschaftern deren sämtliche Gesellschaftsanteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, um dann alle Gesellschaftsanteile zu halten. Die Klinikum Coburg GmbH ist weiterhin eine 100 %-Tochter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH. Die Gesellschafter stellen wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 ihren jeweiligen Krankenhausbetrieb für mindestens 24 Monate in eigener Verantwortung und Finanzierung (Durchfinanzierung) sicher. Für den Krankenhausverband Coburg gilt dies für die Klinikum Coburg GmbH, die mittelbar über die REGIOMED-KLINIKEN GmbH gehalten wird.
Aufgrund der neuen Gesellschaftsstruktur müssen die Vertragsverhältnisse diesem Umstand Rechnung tragen. Alle Gesellschaftsverträge werden eine gemeinnützigkeitsrechtliche Kooperationsklausel erhalten. Die Dienstleistungsverträge müssen in ihrer Leistungsfähigkeit garantiert werden und eine Preisanpassung kann maximal im Rahmen des Verbraucherindexes erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich anfallenden Kosten, wie bisher in den Dienstleistungsverträgen verankert. Eine Preiserhöhung ist durch die REGIOMED Service GmbH 4 Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung mit einer Begründung der Kostensteigerung schriftlich anzukündigen. Die Laufzeit der Dienstleistungsverträge beträgt vier Jahre. Die ausgeschiedenen Gesellschafter haben jeweils die Option, diese Verträge um ein Jahr zu verlängern.
Das Medical Board (REGIOMED-KLINIKEN GmbH) setzt die derzeitige, vorhandene und geplante Zentrenstruktur um. Weitere Änderung sind derzeit nicht vorgesehen und können durch das Medical Board lediglich angeregt werden. Es wird eine Abstimmung der Medizinstrategie analog zum jetzigen Verfahren festgelegt. Eine bindende Beschlussfassung und Weisungsbefugnis entfallen.
Die Entflechtung auf der nachfolgend skizzierten wirtschaftlichen Einigung:
Auf der Basis des Eigenkapitals zum 31.12.2022, der im Jahre 2023 durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie unter Abzug des (prognostizierten) Verlustes des Jahres 2023 werden zwei Maßnahmen umgesetzt. Zunächst werden alle wischen den Gesellschaften bestehenden Verluste und Forderungen bis auf einen Sockelbetrag von 5.722.037,63 Euro je Gesellschafter ausgeglichen (daran beteiligt sich die REGIOMED Service GmbH nur, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist). Diese Sockelbeträge stellen weiterhin Verbindlichkeiten der Krankenhausbetriebsgesellschaften dar, die von diesen zu Beginn des Jahres 2024 zahlungswirksam ausgeglichen werden. In einem zweiten Schritt werden dann kurzfristig durch zahlungswirksame Zuschüsse und andere Maßnahmen unter den Gesellschaftern die Eigenkapitalausstattungen auf ein gleiches Niveau gehoben. In der zugrundeliegenden Prognosebetrachtung erhalten die Gesellschafter Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg so jeweils 6,3, Mio. Euro Eigenkapital. Die Eigenkapitalausstattung in Coburg und REGIOMED-KLINIKEN GmbH zusammen, ist zwischen 2-3 Mio. Euro geringer als Ausgleich für die Vorteile aus der umsatzsteuerlichen Organschaft.
Bei der Liquiditätsbetrachtung wird mit dem Kontostand zum 01.01.2024 begonnen. Die in 2023 noch an die REGIOMED-KLINIKEN GmbH ausgezahlten Kassenkredite werden nach Rückzahlung an die Gesellschafter von diesen an die jeweils örtlichen Krankenhausbetriebsgesellschaften verteilt. Der Kassenkredit aus Coburg wird aufgrund der Größe des Hauses und der Übernahme von 100 % der Anteile der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in Summe von 10 auf 40 Mio. Euro erhöht. Die Landkreise Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg stellen ab dem Jahr 2024 keinen Kassenkredit für die REGIOMED-KLINIKEN GmbH zur Verfügung. Die Gesellschafter können die Ausreichung von Kassenkrediten durch andere Maßnahmen mit gleichem Effekt (liquide Mittel in den vorgenannten Höhen) ersetzen.
Die Gesellschafter erklären sich zur Sicherstellung der Liquidität über den Jahreswechsel hinaus bereit, die Rückzahlung der ausgereichten Kassenkredite bis 29.02.2024 zu stunden.
Da die bisherige Berechnung auf prognostizierten Zahlen auf den 31.12.2023 basiert, sind die in der Tabelle angegebenen Zahlen gegebenenfalls anhand der in den festgestellten Jahresabschlüssen enthaltenen Werten anzupassen und durch Zahlungen auszugleichen.
Die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird beauftragt, zur Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 4 entsprechende Konzepte zu erarbeiten und die notwendigen (Teil-) Schritte (z.B. Anpassung der Gesellschaftsverträge, Entwurf der Verträge zur Geschäftsanteilsübertragung und zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den ausgegliederten Gesellschaften und dem REGIOMED-Verbund, Überprüfung der Sicherheiten und gegebenenfalls geänderte Zuordnung, Entflechtung Intercompany-Beziehungen und Cashpooling sowie medizinkonzeptionelle Zusammenarbeit) vorzubereiten sowie alle notwendigen Unterlagen zu erstellen und rechtzeitig der Gesellschafterversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Diese sind von allen Gesellschaftern zu konsentieren. Vorbehalte bestehen insoweit noch, als die Wirtschaftsprüfer von REGIOMED, die Rechtsaufsichten und insbesondere die Finanzämter keine Einwände dagegen haben. Sofern diese Abstimmungen nicht so rechtzeitig erfolgen können, dass die vertragliche Umsetzung noch im Jahre 2023 erfolgen kann, werden die Gesellschafter in jedem Fall den Konsortialvertrag noch in diesem Jahr dahingehend abschließen, dass die Eckpunkte der wirtschaftlichen Einigung festgehalten werden und die Umsetzung dann im Nachgang - unter Berücksichtigung der dann noch vorzunehmenden Änderungen - erfolgt.‘
Dieser Beschluss tritt erst mit Zustimmung aller Gesellschafter zu ihren gleichlautenden Beschlüssen in Kraft. Die übrigen Gesellschafter sind - sofern nicht alle Gesellschafter bis dahin zugestimmt haben - nur bis zum 31.12.2023 an ihren Beschluss gebunden.
Mit Beschluss der kommunalen Gremien sind die oben genannten Beschlüsse genehmigt.“
Satzungsänderung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:
‚Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED-KLINIKEN GmbH auf der Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückläufen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsamt) im Satzungsentwurf vorzunehmen.‘“
Satzungsänderung der Tochter- und Enkelgesellschaften der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Coburg GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsamt) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaft mbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED Service GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Medical School REGIOMED GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der REGIOMED REHA-Klinik Masserberg gemeinnützige GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinik Neustadt GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVZ Klinik Neustadt GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVZ Klinikum Coburg GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ambulantes Zentrum Henneberger Land GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Lichtenfels Medizinische Versorgungszentren GmbH auf Grundlage des in der Sitzung vorliegenden Satzungsentwurfes. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Der Geschäftsführer wird beauftragt und ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen aufgrund von Behördenrückmeldungen (insbesondere Finanzamt, Regierung und Landesverwaltungsämtern) in den Satzungsentwürfen vorzunehmen.“
Betrauungsakt für die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH wird entsprechend dem als Anlage beigefügten Betrauungsakt betraut.“
Änderung des Gesellschaftsvertrages der MEDINOS Immobilien GmbH
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Landrat wird ermächtigt, als gesetzlicher Vertreter des Landkreises Sonneberg und dieser als alleiniger Gesellschafter der MEDINOS Immobilien GmbH der Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.“
Beschlussantrag Ausschuss für Gesundheit und Soziales: „Medizinische Versorgung im Landkreis Sonneberg nachhaltig sicherstellen“
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„1. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) die frühzeitige Nachbesetzung von freiwerdenden Allgemeinmediziner - sowie Facharztsitzen im Landkreis Sonneberg fortwährend einzufordern. In dieses Verfahren muss der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sonneberg mit einbezogen werden.
2. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird weiterhin beauftragt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) einen Soll-Ist-Stand bzgl. der aktuellen haus- und fachärztlichen Versorgung abzufragen. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Gesundheit und Soziales, ggf. unter Einbezug weiterer Akteure (KVT, Geschäftsführer MEDINOS Kliniken Sonneberg/Neuhaus, Vorstand der KVT im Landkreis Sonneberg etc.) auszuwerten.
3. Der Landrat des Landkreises Sonneberg wird beauftragt, im Thüringer Landkreistag auf die Problematik der schwierigen Medizinergewinnung im ländlichen Raum aufmerksam zu machen und gemeinsam mit den Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen Druck auf die Landesregierung bzgl. der Lösung des Problems auszuüben.
4. Der Kreistag des Landkreises Sonneberg fordert den Landrat des Landkreises Sonneberg auf, attraktive Angebote für die Ansiedlung von Medizinern im Landkreis Sonneberg zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Sonneberg sollen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind Anwerberprogramme für angehende Mediziner an den Schulen des Landkreises Sonneberg umgehend zu etablieren.
5. Der Geschäftsführer der MEDINOS Kliniken Sonneberg/Neuhaus wird beauftragt, ein Konzept zur Erhaltung der Fachrichtung Frauenheilkunde des Krankenhauses Sonneberg in Abstimmung mit den zuständigen und betroffenen Behörden und Einrichtungen zu erarbeiten.
6. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages Sonneberg des Kreistages Sonneberg ist fortlaufend, der Kreistag des Landkreises Sonneberg vierteljährig über einen aktuellen Stand zu informieren.“
Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages
Der Kreisausschuss beschließt:
„Das Benehmen zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 18.12.2023 wird hergestellt.“