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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 25.06.2025

Beschluss – Nr. 22/05/2025

Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung vom 25.06.2025

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

„Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden festgestellt. Die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.06.2025 wird bestätigt.“

Beate Meißner, Vorsitzende
Beschluss – Nr. 23/05/2025

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.01.2025 – öffentlicher Teil

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

„Die Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.01.2025 - öffentlicher Teil - wird genehmigt.“

Beate Meißner, Vorsitzende
Beschluss – Nr. 24/05/2025

Erteilung von Rederecht

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

„Der Leiterin der Kindertageseinrichtung ASB Kinderpark ‚Rasselbande‘, Frau Gabriele Werner, wird Rederecht erteilt.“

Beate Meißner, Vorsitzende
Beschluss – Nr. 25/05/2025

Beschlussfassung zum Jugendhilfeplan des Landkreises Sonneberg – Teilfachplan Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2025/2026

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

„Der Jugendhilfeplan des Landkreises Sonneberg – Teilfachplan Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird beschlossen.“

Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.

Beate Meißner, Vorsitzende
Beschluss – Nr. 26/05/2025

Beschlussfassung zur Umsetzung der Fachberatung nach § 11 ThürKigaG im Landkreis Sonneberg für das Kindergartenjahr 2025/2026

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

„Die Fachberatung nach § 11 i. V. m. § 6 ThürKigaG im Landkreis Sonneberg erfolgt im Kindergartenjahr 2025/2026 durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertageseinrichtungen

  • der AWO AJS gGmbH,
  • des Trägerwerkes Soziale Dienste Thüringen gGmbH,
  • der Volkssolidarität Südthüringen e.V.,
  • der Gemeinde Föritztal,
  • der Stadt Schalkau und
  • des DRK Landesverbandes Thüringen e.V.,

durch das Diakoniewerk der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V. für die Kindertageseinrichtungen

  • in eigener Trägerschaft,
  • der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Sonneberg,
  • der Stadt Sonneberg,
  • des Behindertenverbandes Sonneberg e.V. und
  • des ASB KV Sonneberg e.V.,

durch das DRK KV Saalfeld e.V. für die Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft sowie die AWO KV Saalfeld e.V. für die Kindertageseinrichtung in eigener Trägerschaft.

Die Gesamtverantwortung für die Fachberatung nach § 79 SGB VIII sowie die Gewährleistung und die Feststellung des Bedarfs für Fachberatung bleiben hiervon unberührt.“

Beate Meißner, Vorsitzende