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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Interessenbekundungsverfahren für Maßnahmen der Landschaftspflege

Das Umweltamt des Landkreises Sonneberg führt ein Interessenbekundungsverfahren für die Erbringung von Leistungen im Bereich Landschaftspflege durch. Bei diesen Arbeiten sollen Personen, deren Beschäftigung im Rahmen unterschiedlicher Marktersatzleistungen für langzeitarbeitslose benachteiligte Menschen durch den Bund oder das Land Thüringen gefördert wird, zum Einsatz kommen.

Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:

1. Biotoppflege auf Flächen, die sich nicht in landwirtschaftlicher Nutzung befinden:

Mehrere Biotopflächen (Bergwiesen, Feuchtwiesen, Moorflächen) sind einschürig zu mähen und das Mahdgut ist zu beräumen und abzutransportieren. Die Flächen sind überwiegend steil, sehr feucht oder kleinteilig. Es handelt sich um ca. 20 Einzelflächen, meist bestehend aus mehreren Flurstücken, im Gebiet des Landkreises Sonneberg, vorwiegend im Bereich des Thüringer Schiefergebirges (Städte Neuhaus am Rennweg, Lauscha, Steinach, Sonneberg). Die Gesamtfläche beträgt 9 - 11 ha. Der Abtransport des Mahdgutes hat bis spätestens zwei Wochen nach der Mahd zu erfolgen. Die Flächen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit kaum befahrbar, so dass überwiegend mit motorbetriebenen Mähern sowie Motorsense zu mähen ist und die Beräumung des Mahdgutes per Hand erfolgen muss. Zeitraum der Biotoppflegearbeiten: Anfang Juni bis Ende November 2025

2. Beseitigung von Gehölzaufwuchs auf Biotopflächen inklusive Abtransport der Gehölze im Zeitraum Januar und Februar 2025

3. Einholen der Eigentümerzustimmungen für die Biotoppflegearbeiten nach den Positionen 1 und 2 für den überwiegenden Teil der Biotopflächen

Die Interessenten haben für jede Position darzulegen, wie die Durchführung im Einzelnen vorgesehen ist und welche personellen und technischen Mittel hierfür eingeplant werden. Zudem sind anhand von Referenzen die praktischen Erfahrungen mit derartigen Tätigkeiten zu belegen.

Interessenbekundungen können schriftlich bis 13.12.2024 beim Landratsamt Sonneberg, Umweltamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg eingereicht werden.