Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung vom 09.09.2024
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden festgestellt. Die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.09.2024 wird bestätigt.“
Bekanntmachung eines in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlusses
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„Der Beschluss Nr. 164/28/2024 des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Sonneberg vom 18.03.2024 wird in der beschlossenen Form bekannt gemacht.“
Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Jugendhilfeplanung‘ nach § 78 SGB VIII
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„1. Der Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Jugendhilfeplanung‘ wird entsprechend der beigefügten Vorschlagsliste (Anlage 1) zugestimmt.
2. Die Träger benennen der Verwaltung des Jugendamtes bis zum 30.09.2024 ihren Vertreter, der in die Arbeitsgemeinschaft ‚Jugendhilfeplanung‘ entsandt werden soll. Die Verwaltung ist an diesen Vorschlag gebunden. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die personelle Besetzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ‚Jugendhilfeplanung‘ bekannt zu geben.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit / Jugendverbandsarbeit / Jugendschutz‘
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„1. Der Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Jugendverbandsarbeit / Jugendschutz‘ wird entsprechend der beigefügten Vorschlagsliste (Anlage 2) zugestimmt.
2. Die Träger benennen der Verwaltung des Jugendamtes bis zum 30.09.2024 ihren Vertreter, der in die Arbeitsgemeinschaft ‘Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Jugendverbandsarbeit / Jugendschutz‘ entsandt werden soll. Die Verwaltung ist an diesen Vorschlag gebunden. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die personelle Besetzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bekannt zu geben.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Kindertagesbetreuung‘
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„1. Der Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Kindertagesbetreuung‘ wird entsprechend der beigefügten Vorschlagsliste (Anlage 3) zugestimmt.
2. Die Träger benennen der Verwaltung des Kreisjugendamtes bis zum 30.09.2024 ihren Vertreter, der in die Arbeitsgemeinschaft ‘Kindertagesbetreuung‘ entsandt werden soll. Die Verwaltung ist an diesen Vorschlag gebunden. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die personelle Besetzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bekannt zu geben.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Hilfen zur Erziehung‘
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„1. Der Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Hilfen zur Erziehung‘ wird entsprechend der beigefügten Vorschlagsliste (Anlage 4) zugestimmt.
2. Die Träger benennen der Verwaltung des Kreisjugendamtes bis zum 30.09.2024 ihren Vertreter, der in die Arbeitsgemeinschaft ‘Hilfen zur Erziehung‘ entsandt werden soll. Die Verwaltung ist an diesen Vorschlag gebunden. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die personelle Besetzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bekannt zu geben.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Frühe Hilfen und Familienhebammen sowie Kinderschutz und Beratungsstellen‘
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„1. Der Besetzung der Arbeitsgemeinschaft ‘Frühe Hilfen und Familienhebammen sowie Kinderschutz und Beratungsstellen‘ wird entsprechend der beigefügten Vorschlagsliste (Anlage 5) zugestimmt.
2. Die Träger benennen der Verwaltung des Kreisjugendamtes bis zum 30.09.2024 ihren Vertreter, der in die Arbeitsgemeinschaft ‘Frühe Hilfen und Familienhebammen sowie Kinderschutz und Beratungsstellen‘ entsandt werden soll. Die Verwaltung ist an diesen Vorschlag gebunden. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die personelle Besetzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bekannt zu geben.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.