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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Sonneberg

Aufgrund des § 99 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Kreistag des Landkreises Sonneberg in seiner Sitzung am 27.08.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Sonneberg vom 23.06.2025 beschlossen:

§ 1

Die Anlage zu § 13 (Entschädigungsordnung) wird in § 6 (Ehrenamtlich tätige Bürger) Abs. 1 Nr. 6 wie folgt geändert:

Die Worte:

„der Seniorenbeauftragte in Höhe von 200,00 € monatlich und zusätzlich für höchstens einen Sprechtag im Monat 50,00 €“

werden gestrichen und folgende Worte eingefügt:

„der Seniorenbeauftragte in Höhe von 200,00 € monatlich und sein Stellvertreter in Höhe von 75,00 € monatlich. Der Seniorenbeauftragte oder sein Stellvertreter erhalten zusätzlich für höchstens einen Sprechtag im Monat 50,00 EUR.“

§ 2

Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.08.2025 in Kraft.

Landkreis Sonneberg

Sonneberg, den 03.09.2025

Robert Sesselmann
Landrat