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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Umweltamt informiert: Landschaftspflegemaßnahmen - Natura 2000-Station Thüringer Wald

Das Umweltamt wurde gebeten, folgende Information der Natura 2000-Station Thüringer Wald im Amtsblatt zu veröffentlichen:

Aufruf der Natura 2000-Station Thüringer Wald:

Landschaftspflegemaßnahmen - Natura 2000-Station Thüringer Wald

Die Eigentümer folgender Flurstücke werden hiermit über geplante Landschaftspflegemaßnahmen informiert und gebeten sich bei der Natura 2000-Station zu melden:

Gemarkung:

Meschenbach

Flur:

000

Flurstücke:

35/6; 107; 219; 241; 242; 244/3; 251/1; 253/2; 255/3; 270/4; 280/2; 284; 285; 287

Gemarkung:

Welchendorf

Flur:

000

Flurstücke:

161/3; 161/6; 162/2; 162/7; 162/8; 163; 164/2; 164/3; 165/2; 166/2; 167/3

Zwischen Meschenbach und Welchendorf/Seltendorf erstreckt sich über 1 km eine schützenswerte Streuobstallee bzw. Streuobstreihe entlang eines Wirtschaftsweges. Die Gehölze befinden sich in Teilen in einem pflegebedürftigen Zustand.

Die Natura2000-Station Thüringer Wald in Trägerschaft des Landschaftspflegeverbands Thüringer Wald e.V. möchte aus diesem Grund ein gefördertes Landschaftspflegeprojekt initiieren, um die Obstgehölze einem Pflegeschnitt zu unterziehen. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherung der Vitalität und Stabilität der Bäume sowie auf der Entnahme von Totholz aus dem Kronenbereich. Die Maßnahmen werden von der unteren Naturschutzbehörde informatorisch und naturschutzfachlich befürwortet. Den Eigentümern der Flächen entstehen durch die Maßnahmen keine Kosten.

Bei den o.g. Grundstücken konnten die Eigentümer nicht ermittelt werden. Die Grundeigentümer werden gebeten, sich innerhalb der nächsten zwei Wochen mit der Natura 2000-Staion in Verbindung zu setzen.

Kontakt:

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

NATURA 2000- Station „Thüringer Wald“

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe

Tel: 036704/82712

E-Mail: n2000@lpv-thueringer-wald.de

Für die Eigentums- oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.