Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes Grünes Band Rodachtal - Lange Berge - Steinachtal
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grünes Band Rodachtal - Lange Berge - Steinachtal hat am 24.03.2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2025 wurde im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 13/2025 vom 26.08.2025 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Bürozeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, im Landratsamt Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg, Raum-Nr. U.04, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Zweckverband Grünes Band Rodachtal - Lange Berge - Steinachtal