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Tettauer Informationsblatt
Ausgabe 1/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Zweite Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe

Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung

vom 18. September 2020

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt der Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe folgende

Änderungssatzung (2. Änderung)

§ 1

Der § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:

Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

2,29

b)

pro m² Geschossfläche

11,57

§ 2

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.1024 in Kraft.

Kronach, 08.12.2023

Peter Ebertsch
Verbandsvorsitzender