Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
vom 18. September 2020
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt der Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe folgende
Änderungssatzung (1. Änderung)
§ 1
Der § 10 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
„(1) | Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,72 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“ |
§ 2
Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Kronach, 08.12.2023