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Tettauer Informationsblatt
Ausgabe 1/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Erste Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe

Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung

vom 18. September 2020

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt der Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe folgende

Änderungssatzung (1. Änderung)

§ 1

Der § 10 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:

„(1)

Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,72 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“

§ 2

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Kronach, 08.12.2023

Peter Ebertsch
Verbandsvorsitzender