Erst wenn sich die ersten Windräder am Windpark Rennsteig drehen, soll eine Bürgerbefragung wegen dem geplanten kleinen „Windpark in Langenau“ durchgeführt werden. Das sagte Bürgermeister Peter Ebertsch am Montagabend bei der Jahresabschlusssitzung des Gemeinderats. Seinen Ausführungen zufolge gehe er von einer Befragung im Jahre 2027 aus. Er teilte den Anwesenden mit, dass das betreffende Gebiet in Langenau als Windvorranggebiet beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-West beantragt wurde. „Das Ergebnis ist noch völlig offen“. Im Gegensatz zu den Gemeinden Pressig und der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz, so das Gemeindeoberhaupt, habe der Markt Tettau bis zum Schluss noch Einfluss auf das Projekt, da sich der überwiegende Teil der vorgesehenen Fläche für die zwei Windräder im Eigentum der Gemeinde befindet.
Der Markt Tettau wolle mit dem Windpark in Langenau einen Beitrag leisten, dass auch künftig die Stromkosten einigermaßen stabil bleiben. Ihm und seinen Mandatsträgern gehe es auch um die nachfolgende Generation und um eine positive Gestaltung der Zukunft. Ein Windrad soll dabei der Industrie zugutekommen, das zweite soll ein „Bürgerwindrad“ werden. Weiterhin sollen auch Speichermöglichkeiten geschaffen werden. „Wir wollen die Bürger zu Beteiligten machen!“. Und: „Wir wollen die Stromkosten verträglich machen!“.
Kritik gab es wegen den kürzlichen Berichterstattungen zu den Themen „Windkraftanlagen“ in der Presse. Es werde Panik und Angst geschürt. Die Gesellschaft und Familien werden entzweit, so Ebertsch. Ihm gehe es um Daten, Fakten und Zahlen. Gemeinderat Carl-August Heinz (BfT) wies darauf hin, dass ihm in den letzten Wochen manchmal Angstmache um die Arbeitsplätze vorgeworfen wurde. Fakt sei aber, dass im Heinz-Glaswerk in Piesau von zwei Elektrowannen mit sechs Linien eine Wanne mit drei Linien stillgelegt wurde. Davon betroffen seien rund 250 Arbeitsplätze. „Das sind Fakten und keine Angstmache“.
Das gängige Argument, dass Windräder einen negativen Einfluss auf die Wohnentwicklung hätten, konnten weder Carl-August Heinz noch der Bürgermeister nicht zuletzt wegen einem weiteren Tagesordnungspunkt folgen. Denn dabei ging es um das Einverständnis für eine Erweiterung eines Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Blumenstraße“ in Hirschfeld. Trotz Umzingelung von Windrädern wird in Hirschfeld ja noch gebaut…, stellten beide fest.
Ein weiterer Schwerpunkt waren die Anpassungen für die öffentliche Wasserversorgung und Kanalgebühren. Demnach werden die Gemeindebürgern bei den Wassergebühren tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Gemeindeteile Langenau und Schauberg bleiben außer vor, da diese vom Wasserzweckverband Frankenwaldgruppe versorgt werden. Bei der Erhöhung der Kanalgebühren sind alle Bürger betroffen.
Die Neukalkulationen von Wasser und Abwasser sind immer eine weniger schöne Sache, so der Bürgermeister. Der Markt Tettau habe aber in diesem Bereich wenig bis gar keinen Ermessensspielraum. Denn laut Gesetz sei eine Gemeinde verpflichtet, diese Gebühren kostendeckend zu erheben. Bei den Gebühren gebe es die Möglichkeit, die Beiträge über die Grundgebühren und über die Verbrauchsgebühr abzurechnen. Letzteres sei vom tatsächlichen Wasserverbrauch abhängig.
Ebertsch wies darauf hin, dass der Markt Tettau in den letzten Jahren sehr viele notwendige Investitionen im Bereich Wasser und Kanal im Zuge von Straßenbaumaßnahmen getätigt habe. Die kostendeckenden Kalkulationen der leitungsgebundenen Einrichtungen seien für ihn selbstverständlich. „Mit einer politischen Gebühr holt man sich vielleicht eher die Sympathiepunkte der Gebührenpflichtigen - aber letztendlich lügt man sich zu Lasten zur späteren Generation in die eigene Tasche.“
Ebertsch bezeichnete das Trinkwasser als das wichtigste Lebensmittel. Es diene zudem der Gewährleistung des Feuerschutzes. Er betonte zudem, dass ohne die hohen Förderungen des Freistaats Bayern die Gebühren in diesem Bereich noch stärker ausfallen würden. Auch sollten die Bürger sich nicht ausschließlich an den Kostentabellen anderer Gemeinden orientieren, denn man wisse nicht, ob diese zwecks Kostendeckungen Verbesserungsbeiträge in vierstelliger Höhe an die Bürger erhoben haben, um die Wasserpreisegebühren nicht anheben zu müssen.
Nach dem Beschluss für Anpassungen werden nun die Bürger bei den Entwässerungsgebühren bis zu einer Größe von vier Kubikmetern 150 Euro pro Jahr an Grundgebühren entrichten müssen. Bis zu 10 Kubikmetern sind es 225,00 Euro und über 10 Kubikmetern sind es 600 Euro. Die Gebühren für Großeinleiter (Industrie) wurden pauschal auf 15.000 Euro festgelegt. Das gleiche gilt für die Grundgebühren zur Wasserabgabesatzung. Lediglich bei den Großabnehmern besteht ein Unterschied. Diese müssen ab 10.000 Kubikmetern eine Pauschale in Höhe von 10.000 Euro entrichten. Die Wasser-Verbrauchsgebühr wurde von 2,82 Euro pro Kubikmeter auf 3,35 Euro geändert. Die Satzungsänderungen treten ab 1. Januar 2025 in Kraft.
Am Schluss der Sitzung teile Ebertsch noch mit, dass im vergangenen Jahr die Gemeinde insgesamt 13.843 Euro an Spenden einnehmen konnte. Davon gingen 3.843 Euro an die Stiftung „Unser Markt Tettau“. Über die Verteilung der Spenden wird noch entschieden.