Neukalkulationen sind immer eine weniger schöne Sache, da der Markt Tettau in diesem Bereich wenig bis gar keinen Ermessensspielraum hat. Für die Kalkulation der kostenrechnenden Einrichtungen, insbesondere der Wasserversorgung und Abwassereinrichtungen sind verpflichtend kostendeckende Gebühren bzw. Beiträge zu erheben. Die bei diesen Einrichtungen entstehenden Kosten können über Beiträge und Gebühren umgelegt werden. Bei den Gebühren gibt es die Unterscheidung zwischen der Grundgebühr, worüber die sogenannten Vorhaltekosten abgedeckt werden sollen, und die Verbrauchsgebühr, die vom tatsächlichen Wasserverbrauch abhängig ist. Im Regelfall wird eine Mischung aus beidem angewandt.
Tettau hat in den vergangenen Jahren sehr hohe Investitionen in den Bereichen Wasser und Abwasser getätigt, die im Zuge von Straßenbauarbeiten innerorts angegangen werden mussten. Auch in Zukunft werden hier weitere Maßnahmen folgen, da im Zuge des Straßenbaus nahezu immer die komplette Leitungs-Infrastruktur mit erneuert werden muss. Die kostendeckende Kalkulation der Gebühren für leitungsgebundene Einrichtungen ist für uns selbstverständlich. Mit einer politischen Gebühr holt man sich vielleicht eher die Sympathiepunkte der Gebührenpflichtigen. Aber letztlich lügt man sich in die eigene Tasche, weil das spätere Generationen umso mehr belastet.
Bei unserem Trinkwasser, das man in sehr guter Qualität über die FWO erhält, handelt es sich um das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Es geht dabei aber nicht nur um Wasser als Lebensmittel, sondern auch um die Gewährleistung des Feuerschutzes. Der Markt Tettau ist verpflichtet, mit den Leitungsnetzen und den dazugehörigen Einrichtungen wie Hydranten usw., den Feuerschutz auf sichere Beine zu stellen. Wir betonten, dass es sich bei den vorgestellten Zahlen um einen Preis pro Kubikmeter handelt. Wir sprechen also von 1.000 Liter Wasser für die genannten Preise. Ohne die hohen Förderungen des Freistaates Bayern wären die Gebühren speziell im Wasserbereich noch stärker ausgefallen.
Zusätzlich ist die Verbrauchsmenge im Zeitraum 2021 bis 2024 stark zurückgegangen. Wir haben für die beträchtlichen Investitionen keine einmaligen und hohen Verbesserungsbeiträge erhoben. Allein aus diesem Grund ist ein Vergleich mit anderen Kommunen auch nicht möglich oder nicht aussagekräftig.
Bei den Kanalgebühren gelten im Wesentlichen die gleichen Ausführungen wie beim Wasser. Dennoch sei hier der Hinweis angebracht, dass in den Abwassereinrichtungen einer Kommune in der Größenordnung wie Tettau sehr große Investitionen laufen. Wir betreiben die Kläranlagen in Sattelgrund und Schauberg sowie das Pumpwerk in Langenau. Dazu gehört auch das gesamte Kanalnetz mit den Kanalschächten, das ebenfalls unterhalten, betreut und saniert werden muss. Es steckt also in diesen Anlagen ein gewaltiger Wert mit einem enormen Unterhaltsaufwand. Zusätzlich sind unsere Stromkosten und die Kosten für die Bezugsstoffe regelrecht explodiert. Weiterhin gab es auch einen Tarifbedingten nicht unerheblichen Anstieg der Gehälter. Der einzupreisende Fehlbetrag lag beim Abwasser insgesamt im hohen sechsstelligen Bereich. Die Anpassungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft; entsprechende Satzungsänderungen wurden beschlossen. Der Kalkulationszeitraum beträgt weiterhin vier Jahre.
Eine hundertprozentige Gerechtigkeit im Gebühren- und Beitragsrecht wird es nie geben. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis. Leider können wir nicht immer nur schöne Dinge entscheiden.
Anbei die geltenden Gebühren ab dem 01. Januar 2025: