Der Kirchenvorstand der Pfarrei Tettauer Winkel hat mit kirchenaufsichtlicher Genehmigung vom 03.09.2024 die Kasualgebühren für die drei Kirchengemeinden Kleintettau, Langenau und Tettau wie folgt beschlossen:
Für Taufen werden grundsätzlich keine Kasualgebühren erhoben.
Sie gelten ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung.