Der Marktgemeinderat des Marktes Tettau hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 die 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Tettau sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tettau-Langenau“, Gemarkung Langenau beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke: Das Plangebiet selbst liegt im Tettauer Gemeindeteil Langenau und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Langenau:
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Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nordwestlich des Zentrums von Langenau.
Im wirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Marktes Tettau ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft / Ackerflächen dargestellt. Im Norden und Westen des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“ teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Diese Flächen bleiben aber von der geplanten Überbauung ausgeschlossen.
In der Sitzung des Marktgemeinderates Tettau vom 24.07.2023 wurden die Vorentwurfsplanungen gebilligt und beschlossen, diese gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
In der Sitzung des Marktgemeinderates Tettau vom 27.11.2023 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 09.11.2023 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Der Beschluss des Marktgemeinderats wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
02.01.2024 bis 02.02.2024
im Rathaus des Marktes Tettau, Zimmer 1, Erdgeschoss, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie Folgt:
Öffnungszeiten:
| Mo., Mi., Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Di., Do. | 14.00 - 17.00 Uhr |
Weiterhin sind Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonisch Terminabstimmung unter 09269/987-14, Herrn Christian Volk.
Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse des Marktes Tettau unter: www.tettau.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der o.g. Frist äußern.
Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Markt Tettau abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs) beim Markt Tettau abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.
Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
| - | die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, |
| - | umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, |
| - | der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, |
| - | die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, |
| - | die Darstellungen von Landschaftsplänen. |
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
| Verfüg-bar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information | |
| Tiere | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom November 2023. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 09.11.2023. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zur landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche vom 04.09.2023. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Brutvogelkartierung zum Solarpark Tettau-Langenau vom 09.11.2023. Stellungnahme des bayerischen Bauernverbandes vom 11.09.2023 zu den Themen Landwirtschaft, Landschaft und Fläche. Es erfolgt kein dauerhafter Flächenverlust. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Pflanzen | X |
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| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom November 2023. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 09.11.2023. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Fläche | x |
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| Umweltbericht mit Begründung vom 10.02.2023. Erhöhung der Biodiversität. Kein landwirtschaftlicher Flächenverlust. Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.10.2023 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des Kreisheimatpflegers des Landkreises Kronach vom 08.10.2023 zu den Themen Landschaft, Böden, Kultur. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Entwässerungsgutachten zum Solarpark Tettau-Langenau vom 16.06.2023. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. Stellungnahme des bayerischen Bauernverband vom 11.09.2023 zu den Themen Landwirtschaft, Landschaft und Fläche. Es erfolgt kein dauerhafter Flächenverlust. Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zur landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche vom 04.09.2023. |
| Boden | X |
|
| Umweltbericht der Fa. Freiraumspektrum mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vom November 2023. (Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung). Begründung zum Bauleitplan vom 09.11.2023. Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.10.2023 zu den Themen Forsten und Landwirtschaft. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. Stellungnahme des bayerischen Bauernverband vom 11.09.2023 zu den Themen Landwirtschaft, Landschaft und Fläche. Es erfolgt kein dauerhafter Flächenverlust. |
| Wasser | X |
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| Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 04.10.2023 zu den Themen Abwasserentsorgung, Grundwasserschutz und Altlasten. |
| Luft | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. |
| Klima/Luft | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung - mikroklimatische Veränderungen ohne relevante Auswirkungen. |
| Wirkungsgefüge § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung - erhebliche Auswirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Landschaft | X |
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| Blendgutachten der Fa. Sonnwinn vom 30.10.2023. Stellungnahme des Kreisheimatpflegers des Landkreises Kronach vom 08.10.2023 zu den Themen Landschaft, Böden, Kultur. Stellungnahme des Bund Naturschutzes vom 08.09.2023 zu den Themen Boden, Landwirtschaft, Tiere und Landschaft. Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Erhöhung der Biodiversität. Kein landwirtschaftlicher Flächenverlust. Stellungnahme des bayerischen Bauernverband vom 11.09.2023 zu den Themen Landwirtschaft, Landschaft und Fläche. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Biologische Vielfalt | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung - erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht zu prognostizieren. Brutvogelkartierung zum Solarpark Tettau-Langenau 09.11.2023. |
| Natura 2000 |
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| X |
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| Mensch / Bevölkerung und ihre Gesundheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Es sind keine nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen auf die betrachtungsrelevanten Schutzgüter zu erwarten. Stellungnahme der Polizeiinspektion Ludwigsstadt vom 09.08.2023 zu Blendschutz. |
| Kulturgüter |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung - erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. Stellungnahme des Kreisheimatpflegers des Landkreises Kronach vom 08.10.2023 zu den Themen Landschaft, Böden, Kultur. |
| Sonstige Sachgüter |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung - erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts können ausgeschlossen werden. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Emissionen |
|
| X | Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Keine relevanten elektrischen oder magnetischen Felder, keine Emissionen an die Luft. Schalltechnische Untersuchung vom 08.11.2023. |
| Abfälle und Abwasser | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, kein anfallendes Abwasser. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 04.10.2023 zu den Themen Abwasserentsorgung, Grundwasserschutz und Altlasten. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
| Nutzung erneuerbarer Energie, Energie-einsparung | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Bauleitplanung entspricht dem Belang der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB. Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. |
| Darstellung Landschaftsplan | X |
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| Flächennutzungsplan der Gemeinde Tettau. |
| Darstellung Sonstige Pläne insbesondere Wasser-,Abfall- und Immissionsschutz-recht |
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| X | Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Wasserrechtliche Belange werden im Zuge Niederschlagswasserversickerung berührt. Kein Anschluss an die Abfallentsorgung erforderlich, keine Einträge im Altlastenkataster vorhanden. Immissionsschutzrechtliche Belange werden nicht berührt. |
| Wechselwirkungen § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB |
| X |
| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Beschreibung der Ausgangssituation, der Auswirkungen sowie Ergebnis der Betrachtung - als Wechselwirkungen nach UVPG werden die ökosystemaren Zusammenhänge zwischen einzelnen Komponenten mehrerer Schutzgüter aufgefasst. Erhebliche Auswirkungen auf schutzgutübergreifende Wechselwirkungen können ausgeschlossen werden. |
| Anfälligkeit des Vorhabens für Schwere Unfälle oder Katastrophen |
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| X |
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| Luftqualität in bestimmten Gebieten mit festgelegten Immissions- grenzwerten |
|
| X |
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Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Verfüg-bar | Nicht verfügbar | Nicht betroffen | Information |
| Belange der Wirtschaft, auch mittelständische Strukturen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Belange der gewerblichen Wirtschaft werden insoweit berührt, dass ein Unternehmen Investitionen zur Errichtung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigt. Die Belange von Land- und Forstwirtschaft werden berührt, weil landwirtschaftliche Flächen für den Zwischennutzungszeitraum aus der landwirtschaftlichen Hauptproduktion herausgenommen werden. |
| Belange der Versorgung mit Energie einschließlich der Versorgungs-sicherheit | X |
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| Umweltbericht mit Begründung vom November 2023. Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 05.10.2023 zu den Themen Immission, Naturschutz, Öffentliche Sicherheit, Abfallwirtschaft, Abfallrecht, Straßen und Brandschutz. |
Markt Tettau
gez. Peter Ebertsch
1. Bürgermeister