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Tettauer Informationsblatt
Ausgabe 12/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Abwasser- und Wassergebühren ab dem 01.01.2025 Gebührenerhöhung und Ablesung Wasserzähler

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

gemäß Artikel 62 der Bayerischen Gemeindeordnung sind Kommunen verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen vorrangig aus speziellen Entgelten zu beschaffen. Hierbei sind für kostenrechnende Einrichtungen wie die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung grundsätzlich kostendeckende Entgelte anzustreben. Im Rahmen des Kostendeckungsprinzips müssen die Gebühren so bemessen sein, dass sie im Verhältnis zur Leistung stehen, es darf also weder eine Über- noch Unterdeckung entstehen. Die Gebühren und Entgelte dürfen nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern müssen nachvollziehbar und transparent sein. Hierzu dienen den Kommunen die im Kommunalen Abgabengesetz festgelegten Kalkulationszeiträume. Hierbei werden die Summen der Einnahmen (Gebühren und Sonstiges) der Summe der Aufwendungen (Personalkosten, betriebliche Aufwendungen, kalkulatorische Kosten) gegenübergestellt und so das Ergebnis des Kalkulationszeitraumes und letzten Endes die notwendigen einzunehmenden Gebühren und Beiträge festgestellt.

Der Markt Tettau hat in den vergangenen Wochen die Gebühren für die Bereiche Abwasserentsorgung und Wasserversorgung auf Grundlage des laufenden Kalkulationszeitraumes der Jahre 2021 bis 2024 neu berechnet.

Hierbei hat sich herausgestellt, dass ab dem 01.01.2025 zwingend eine Erhöhung der Gebühren erfolgen muss. Dies ist vor allem folgenden Umständen geschuldet:

  • Erheblicher Rückgang der Abnahmemengen im Bereich der Wasserversorgung sowie Abgabemengen in der Abwasserbeseitigung (Bevölkerungsrückgang, Einsatz von wassersparenden Haushaltsgeräten, Verbesserung der Produktionsabläufe in der Industriebranche)
  • Massive Steigerungen der Stromkosten
  • Massive Steigerungen bei Materialbeschaffungen
  • Tarifverhandlungen - Anstieg der Personalkosten
  • Umfassende Sanierungen und umfangreiche Investitionen im Bereich der Abwasser- und Wasserleitungen

Dem Markt Tettau wäre in den Krisenjahren eine „unterjährige“ Kalkulation sowie vorzeitige Preisanpassung möglich gewesen. Jedoch haben plötzlich auftretende und schwerwiegende Faktoren (z.B. Wegfall der Strompreisbremse) dazu geführt, dass man bereits vor zwei Jahren die Bürgerinnen und Bürger mit massiven Kostensteigerungen hätte belasten müssen. Der Markt Tettau hat hier auf eine Entspannung der wirtschaftlichen und politischen Situation gehofft und so den „Höchstkalkulationszeitraum“ von vier Jahren ausgereizt.

Da keine wesentlichen Erleichterungen erkennbar waren, sieht sich der Markt Tettau nun schweren Herzens gezwungen, die Grundgebühr im Bereich der Wasserversorgung anzuheben und auch für den Bereich der Abwasserentsorgung eine Grundgebühr einzuführen. Zusätzlich werden sich die Verbrauchsgebühren in beiden Bereichen erhöhen.

Die Alternative, anstelle der Gebührenerhöhung für die umfangreichen Investitionen einen beträchtlichen Verbesserungsbeitrag zu erheben, scheidet für den Markt Tettau nach wie vor aus sozialen Gründen aus, da dies eine enorme finanzielle Belastung für einzelne Bürgerinnen und Bürger darstellt, welche diese teilweise aufgrund der hohen einmaligen Kostenbelastung nicht oder nur schwer stemmen könnten. Auf Grund dieser Tatsache sind die Verbrauchsgebühren des Marktes Tettau auch nicht mit den Gebühren anderer Kommunen vergleichbar. Positiv hervorzuheben ist, dass die zahlreichen Investitionen im Abwasser- und Wasserbereich mit hohen Zuschüssen gefördert wurden und hierdurch ein weiterer noch massiverer Anstieg der Verbrauchsgebühren abgefedert werden konnte. Hier geht unser ausdrücklicher Dank an den Freistaat Bayern!

Die neuen Gebühren werden nach Beschlussfassung und Bekanntgabe der Satzungsänderungen in der Januar-Ausgabe des Tettauer Informationsblattes veröffentlicht.

Bezüglich der Ablesung der Wasserzählerstände möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Für alle Abnehmer, die bereits über einen eingebauten Funkwasserzähler verfügen, erfolgt die Auslesung der Zähler des Marktes Tettau per Funk. Hierbei wird der auf dem Wasserzähler gespeicherte Zählerstand zum 31.12.2024 abgerufen. Die Zählerauslesung in den Ortsteilen Langenau und Schauberg erfolgt durch den Zweckverband der Wasserversorgung Frankenwaldgruppe. Diese Zählerstände werden von uns wie in den Vorjahren für die Abrechnung des Abwassers übernommen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht mit einem elektronischen Wasserzähler ausgestattet sind, erhalten im Dezember wie gewohnt die Ablesekarte mit der Bitte um Rücklauf. Sollte uns nach Ablauf der Ableseaktion kein Zählerstand vorliegen, können wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schätzen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bedanken uns wie in jedem Jahr recht herzlich für Ihre Mithilfe bei der Gebührenabrechnung.