Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Winter hat Einzug gehalten und wir möchten wie in jedem Jahr bezüglich unseres Winterdienstes auf folgendes hinweisen:
Rücksichtslose Fahrzeuglenker schaffen durch uneinsichtiges Parken ein immer wiederkehrendes Problem, welches im Winter das Räumen einer Straße oft nicht möglich macht. Das Winterdienstfahrzeug ist aufgrund der Umrüstung mit dem Schneepflug nicht mit dem sonstigen Unimog zu vergleichen. Die Fahrbahnen sind zusätzlich meist von beiden Seiten her durch Schneemassen eingeschränkt und ein Manövrieren des Winterdienstfahrzeuges mit Pflug ist weitaus schwieriger als sonst.
Parkende Fahrzeuge behindern somit immer wieder den Winterdienst. Einerseits sind diese Stellen vom Räumen bzw. Streuen ausgenommen, andererseits behindern im Einzelfall parkende Fahrzeuge das Räumen und Streuen der gesamten Straße überhaupt. Ist ein Räumen trotz parkender Fahrzeuge möglich, so muss der Eigentümer des Fahrzeuges davon ausgehen, dass es nach dem Vorbeifahren des Räumfahrzeuges von Schnee eingebaut ist.
Sie sollten also speziell im Winter darauf achten, ihr Fahrzeug auf dem Grundstück abzustellen, so dass der Schneepflug ungehindert die Straße räumen und streuen kann. Vor allem in der Tettauer Siedlung ist es - nicht nur für den Winterdienst, auch z. B. für die Müllabfuhr (welche dann die Mülltonnen teilweise nicht ausleeren kann) - sowie die Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr und Rettungswagen) schwierig, alle Haushalte anfahren zu können, da dies durch die Parksituation teilweise unmöglich gemacht wird.
Ist das Abstellen der Fahrzeuge auf der Straße unumgänglich, so werden die Eigentümer in einem Straßenzug (auch hier möchten wir besonders die engen Siedlungsstraßen ansprechen) gebeten, sich auf eine „Parkseite“ zu einigen. Wir weisen darauf hin, dass bei Behinderungen die ganze Straße nicht geräumt werden kann bzw. die Mülltonnen nicht ausgeleert werden können sowie Rettungsdienste nur mit Zeitverzug teilweise lebensnotwendige Maßnahmen durchführen können und damit andere Mitbürgerinnen und Mitbürger darunter leiden!
Häufig beschweren sich auch die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass die von ihnen vom Schnee befreiten Grundstücksausfahrten durch den vorbeifahrenden Schneepflug wieder mit einem Schneewall versehen werden. Hierzu ist zu sagen, dass das Räumschild des Fahrzeuges generell zum Fahrbahnrand hingedreht ist. Eine Schneeablagerung durch die Anwohner, sei sie auch nur vorübergehend, auf der Fahrbahn, ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Auch das Anheben des Pfluges vor jeder Ausfahrt ist nicht möglich, da dadurch keine optimale Räumung möglich ist. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, den Schnee von Privatgrundstücken nicht auf die Straßen zu schieben!
Der Markt Tettau ist nach wie vor bemüht, seinen Räum- und Streudienst so zu gestalten, dass er möglichst optimale Verkehrsbedingungen gewährleistet. Unser Ziel bleibt es, zum Wohle der Bürger und Verkehrsteilnehmer diese Aufgabe zu erfüllen. Auch sind wir stets bereit, unseren Bürgern im Einzelfall, bei extremen Fällen, über die gesetzliche Verpflichtung hinaus entgegenzukommen und zu helfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.