Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum Punkt „Hallenbad Tettau“ und den damit zusammenhängenden Bericht aus unserer Marktgemeinderatssitzung vom 20.01.2024 möchte der Markt Tettau folgende Stellungnahme abgeben:
Bereits im Jahr 2016 bewarb sich der Markt Tettau über das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur - KIP-S für eine Sanierung der Grundschule Tettau (Sporthalle, Schwimmbad und damals noch ungenutzten Leerstand im Altbau). Das Investitionsprogramm umfasste die energetische Sanierung sowie den Abbau von baulichen Barrieren im Gebäude sowie im öffentlichen Raum. Die Bewerbung wurde aufgrund der Finanzkraft des Marktes Tettau nicht berücksichtigt.
Im Oktober 2020 stellte der Markt Tettau über das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) einen Antrag auf Generalsanierung des Hallenbades Tettau mit Kosten in Höhe von 3 Millionen Euro. Der Antrag wurde abgelehnt.
Nach der Corona-bedingten Schließung des Hallenbades, der massiven Explosion der Energie- und somit auch Unterhaltskosten aufgrund des Ukrainekrieges mit seinen wirtschaftlichen Folgen, sowie der starken Sanierungsbedürftigkeit entschied man sich - auch um eine enorme Belastung für den Steuerzahler zu vermeiden - das Hallenbad weiterhin geschlossen zu halten. Der Marktgemeinderat Tettau beauftragte zur weiteren Entscheidungsfindung einer Wiedereröffnung im Jahr 2023 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Erstellung einer Kostenanalyse für die Sanierung des Hallenbades sowie der laufenden Betriebskosten. Weiterhin wurde ein externer Berater hinzugezogen.
Durch ein Architekturbüro wurden alle erkennbaren Mängel des Hallenbades analysiert, dokumentiert und eine Kostenschätzung erstellt. Ergebnis war, dass unter bestimmten Kriterien und der Genehmigung durch das Gesundheitsamt ein Weiterbetrieb unter Umständen möglich sei, die Kosten sich jedoch bereits für die „notwendigsten Reparaturen“ auf minimal 200 - 250 tausend Euro belaufen würden. Sollte ein provisorischer Betrieb durch das Gesundheitsamt nicht gestattet werden, käme nur eine Generalsanierung in Betracht, welche grob geschätzte Kosten in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro nach sich ziehen würde.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte fest, dass die laufenden Kosten für den Betrieb des Bades - bereits vor allen Kostensteigerungen - fast 20-fach so hoch waren wie die Einnahmen und ein Kosten-Nutzen-Verhältnis im Prinzip nicht gegeben ist. Voraussetzung für eine Wiedereröffnung sei in jedem Fall die Freigabe durch das Gesundheitsamt. Weiterhin wäre sicherzustellen, dass die Mindestinvestitionssumme zu finanzieren sei. Zu Bedenken wurde weiterhin gegeben, dass sich an der Attraktivität des Bades nach Tätigkeit der „Mindestsanierung“ nicht viel ändern würde und sich aufgrund der Angebote im nahen Umfeld die Besucherzahlen nochmals nach unten entwickeln könnten, zumal man in Tettau in jedem Fall dann auch die Eintrittspreise beträchtlich anheben müsse. Wichtiger Aspekt war weiterhin, dass es sich bei der Sanierung des Hallenbades um eine freiwillige Aufgabe handelt und die Kommune vorerst ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und zu finanzieren hat.
Aufgrund dieser Stellungnahme wurde eine Besichtigung des Hallenbades mit dem Gesundheitsamt anberaumt, welcher auch die Vertreter beider Fraktionen des Marktgemeinderates beiwohnten. Seitens des Gesundheitsamtes wurde einer Wiedereröffnung aufgrund des aktuell vorherrschenden Zustandes aus hygienischer Sicht nicht zugestimmt. Im Hinblick auf etwaige Sanierungsmaßnahmen wurde auf die Anforderung des Infektionsschutzgesetzes und den einschlägigen DIN-Normen hingewiesen. Weiterhin ist im Sanierungsfall der Sanitärbereich (Duschen, WC-Anlage) mit einzubeziehen, diese Kosten waren bei der Schätzung des Architekturbüros noch nicht enthalten. Es wurde darauf hingewiesen, dass selbst nach einer „Grundsanierung“ des Hallenbades und der Sanitäranlagen eine Wiederinbetriebnahme nicht garantiert werden könnte, da dies abhängig von den notwendigen regelmäßig auszuwertenden und einzuhaltenden Laborwerten sei. Aufgrund dieses enormen Kostenrisikos käme nur eine Generalsanierung des Hallenbades oder ein Neubau in Betracht.
Seitens des Architekturbüros wurden daraufhin nochmals sämtliche Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen der Hallensanierung und auch eines evtl. Neubaus über die Staatliche Hochbauförderung sowie das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken geprüft. Hier konnte erneut kein positives Ergebnis erzielt werden, da entweder der Nachweis der schulischen Nutzung aufgrund der zu geringen Schülerzahl und keiner Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit nicht erbracht werden konnte oder/und die Förderquote so gering ausfiel, dass der Eigenanteil des Marktes Tettau nicht gestemmt werden kann. Voraussetzung für eine Finanzierung ist hier zudem, dass eine Genehmigung dieser durch die Rechtsaufsicht erfolgen muss, da es sich - wie bereits erwähnt - um eine freiwillige Aufgabe und Ausgabe der Kommune handelt. Bei den erwähnten Förderprogrammen ist weiterhin im Gegensatz zu anderen Programmen eine Nachförderung ausgeschlossen, was heißt, dass Mehrkosten im Zuge der Ausschreibungen und des Bauverlaufes nicht berücksichtigt werden und der Markt Tettau diese aus eigener Tasche on top zu tragen hätte.
Der Markt Tettau ist stets bemüht, die Lebensqualität für seine Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu halten und bestenfalls stets zu optimieren. Dies zeigen allein die Investitionen der vergangenen Jahre im Bereich der Freizeitgestaltung. Als Beispiele zu nennen sind die Sanierung unserer Freizeitanlage sowie die Anlage des Pumptracks und einer Bocciabahn, welche der Markt Tettau dank einer sehr hohen Förderquote umsetzen konnte und welche rege genutzt werden. Auch die Festhalle Tettau wird einer Generalsanierung unterzogen, um diese wieder für unsere zahlreichen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen fit zu machen.
Bei der Sanierung des Hallenbades muss man jedoch - gerade im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die nicht vorhandenen oder viel zu geringen Fördermittel - mehr denn je mit Weitsicht, Vernunft und gesundem Menschenverstand agieren und entscheiden.
Ein „Nichtvollzug“ der Bürgerbefragung liegt unseres Erachtens nicht vor, da der Markt Tettau und seine Verwaltung seit der Beauftragung durch das Ratsgremium alle notwendigen und möglichen Voraussetzungen abgeprüft hat und dies auch einen gewissen Zeitaufwand erforderte. Eine einfache Bürgerbefragung, in der man auf die Frage nach dem Erhalt und der Wiedereröffnung unseres Hallenbades lediglich mit „ja“ oder „nein“ antworten muss ist unserer Ansicht nach nicht zielführend. Unsere Bürgerinnen und Bürger, welche die Sanierung durch Steuergelder mitfinanzieren und dann auch die Folgekosten über den Eintrittspreis mit zu tragen haben sollten zu einer fundierten Entscheidungsfindung in Kenntnis darüber gesetzt werden, welche Investitionen hier getätigt werden müssen, um das Hallenbad auf den „heutigen Standard“ und auch einen gewissen „Wohlfühlfaktor“ zu bringen.
Auch muss der Markt Tettau seine begonnenen Maßnahmen erfolgreich zu Ende führen und vor allem seine Pflichtaufgaben erfüllen. Hier sind vor allem die weiteren Sanierungen unserer Wasser- und Kanalleitungen sowie der Straßenbau, welcher elementar wichtig für unsere Bevölkerung ist, zu nennen.
Nach Rücksprache und in Abstimmung mit der Stadt Teuschnitz möchten wir noch kurz darstellen, dass diesen die Förderung der Schwimmbadsanierung über das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur - KIP-S - über welches der Markt Tettau eine Ablehnung erhalten hat - genehmigt wurde. Zu den damals geplanten Maßnahmen und einer Investitionssumme in Höhe von rund 2.4 Millionen Euro kamen im Laufe der Baumaßnahme zahlreiche notwendige zusätzliche Maßnahmen hinzu, was die Sanierungskosten auf aktuell ca. 3,5 Millionen Euro erhöhte. Die Fördersumme hingegen hat und wird sich in der Höhe nicht verändern, was enorme Zusatzkosten für die Stadt Teuschnitz bedeutet und den Fördersatz somit drastisch nach unten senkt. Die Aussage, dass die Stadt Teuschnitz eine 90%-Förderung erhalten habe ist demnach schlichtweg falsch und irreführend.
Der Markt Tettau hat sich bereits um die Anfrage der SPD/ZMT Fraktion gekümmert und in Erfahrung bringen können, dass kein neues Förderprogramm aufgelegt, sondern lediglich das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) um zwei Jahre verlängert wurde. Selbstverständlich wird der Markt Tettau - wie bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert - weiterhin und stets ein offenes Auge für kommende und weitere Förderprogramme haben.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Bürgerbefragung aktuell nicht sinnvoll ist, da die wesentlichen Faktoren (Finanzierung) fehlen, wichtige Pflichtaufgaben vorrangig zu erfüllen sind und somit das Projekt „Sanierung Hallenbad“ derzeit nicht umsetzbar ist. Sollten neue und positive Zahlen, Daten und Fakten vorliegen, werden wir das Ratsgremium selbstverständlich umgehend informieren und über die weitere Vorgehensweise sowie eine Bürgerbeteiligung entscheiden.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Markt Tettau seinen Schülerinnen und Schülern durch gemeinsame Kooperation mit der Gemeinde Steinbach am Wald einmal wöchentlich den Schwimmunterricht im dortigen Mehrgenerationenbad ermöglicht und sich dies hervorragend bewährt hat sowie sich bei den Kindern großer Beliebtheit erfreut.
Wir hoffen, mit diesem Beitrag zur Aufklärung beigetragen zu haben und auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger.
Markt Tettau
Peter Ebertsch
Erster Bürgermeister