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Tettauer Informationsblatt
Ausgabe 3/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tettau - Langenau“, Gemarkung Langenau, Markt Tettau sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Tettau

- Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Tettau hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 die 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Tettau sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tettau-Langenau“, Gemarkung Langenau beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke: Das Plangebiet selbst liegt im Tettauer Gemeindeteil Langenau und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Langenau:

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Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nordwestlich des Zentrums von Langenau.

Im wirksamen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Marktes Tettau ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft / Ackerflächen dargestellt. Im Norden und Westen des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Frankenwald“ teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Diese Flächen bleiben aber von der geplanten Überbauung ausgeschlossen.

In der Sitzung des Marktgemeinderates Tettau vom 24.07.2023 wurden die Vorentwurfsplanungen gebilligt und beschlossen, diese gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.11.2023 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 09.11.2023 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 02.01.2024 bis 02.02.2024 durchgeführt.

Aus dieser Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sowie des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung nach sich zogen und somit eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.

Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Die Festlegungen im Bebauungsplan - Festsetzungen zum Text unter Ziffer 9.4 (maximale Geräuschimmissionen / Immissionsrichtwertanteile) wurde genauer definiert und um die Flurnummer 211 erweitert.
  • Die Festlegungen im Bebauungsplan - Festsetzungen zum Text unter Zimmer 9.1 (maximale Blenddauer) wurden genauer definiert und um die Flurnummer 211 im dazugehörigen Blendgutachten erweitert.
  • Die Hinweise zu abflussverzögernden Maßnahmen hinsichtlich Niederschlagswasser wurden in den Begründungen zur Bauleitplanung ergänzt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.02.2024 wurden die überarbeiteten Entwürfe der Änderung der Flächennutzungsplanung sowie des Bebauungsplanes, jeweils einschließlich mit Umweltbericht und Begründung, alle mit Planungsdatum vom 09.02.2024 gebilligt und beschlossen, diese erneut auszulegen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

25.03.2024 bis 09.04.2024

im Rathaus des Marktes Tettau, Zimmer 1, Erdgeschoss, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie Folgt:

Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Fr.

08.00 - 12.00 Uhr

Di., Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Weiterhin sind Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonisch Terminabstimmung unter 09269/987-14, Herrn Christian Volk.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden durch Anschreiben gesondert um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse des Marktes Tettau unter: www.tettau.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen beim Markt Tettau abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs beim Markt Tettau abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
  • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
  • der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
  • - die Darstellungen von Landschaftsplänen.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Markt Tettau

Gez. Peter Ebertsch, 1. Bürgermeister