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Tettauer Informationsblatt
Ausgabe 3/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Der Streit um den Hundehaufen – wann wird es für Hundehalter teuer?

Die Hinterlassenschaften eines Hundes sind, wenn sie nicht entfernt werden, ein Ärgernis für Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Raum, aber auch für Hauseigentümer, wenn so mancher Hundefreund seinen Liebling sein Geschäft auf der Wiese des Vorgartens erledigen lässt.

Der Markt Tettau wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Straßen Rodlandweg, sowie Rosengasse, durch Hundekot verunreinigt sind.

Hundehaufen sind vom Hundehalter zu entfernen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund sein Geschäft auf dem Gehweg, im Park oder auf einer privaten Wiese erledigt. Vor allem im nicht-öffentlichen Raum steht dem betroffenen Grundstückseigentümer ein privatrechtlicher Schadensersatzanspruch zu, wenn rücksichtslose Hundehalter ihren Hund einfach so in Vorgärten laufen lassen, damit er dort sein Geschäft verrichten kann. Hundehaufen im Privatgrundstück stellen also eine reale Sachbeschädigung dar.

Im Gemeindegebiet wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Mülleimer aufgestellt.

Für die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Wege hat der Markt Tettau im Jahr 2012 eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung erlassen. Diese Satzung regelt auch die Verunreinigung der Gehwege, Straßen und öffentlichen Flächen durch Hundekot.

Verstöße bitten wir für den Erlass von Verwarnungs- und Bußgeldern zu melden. Für den Fall einer gerichtlichen Überprüfung bitten wir um schriftliche Bestätigung Ihrer Zeugenaussage. Auf § 164 StGB falsche Verdächtigung machen wir aufmerksam.

Madeleine Stein

Ordnungsamt