Am 15. Mai 2025 werden die
2. Rate der Grundsteuer 2025
2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlungen 2025
2. Rate der Wasser- und Abwassergebühren 2025
nach den zuletzt ergangenen Bescheiden fällig.
Zahlungspflichtige, für die kein gültiges Lastschriftmandat bei der Marktverwaltung vorliegt, werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der nachstehenden Marktkonten zu überweisen oder in der Marktkasse bar einzuzahlen.
IBAN: DE14 7715 0000 0570 3500 74, BIC: BYLADEM1KUB
IBAN: DE86 7719 0000 0004 1021 42, BIC: GENODEF1KU1