Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert die Beschaffung von hochstämmigen Obstgehölzen für Kommunen, Vereine und Verbände, welche diese an Privatpersonen weitergeben können. Pro Baum wird der Bruttokaufpreis bis zu 45 € erstattet. Ziel des Streuobstpakts ist es, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen.
| - | Kernobst (Apfel und Birne) |
| - | Steinobst (Pflaume und Kirsche) |
| - | Walnuss |
| - | Quitte |
| - | Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Eisbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel |
Die Streuobstbäume müssen hierbei bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
| - | Alle Privatpersonen können beim Markt Tettau die gewünschten Baumarten sowie die Anzahl der Bäume angeben. |
| - | Der Markt Tettau führt eine Sammelbestellung durch, die Bäume werden abgeholt und ausgeliefert. |
| - | Kosten, welche die Bruttoförderung von 45 € übersteigen, werde den Baumerwerbern vom Markt Tettau in Rechnung gestellt |
| - | Das Pflanzmaterial muss von den Baumerwerbern selbst beschafft und bezahlt werden |
Ausführliche Informationen, Merkblätter und Broschüren können Sie unserer Homepage unter https://www.tettau.de/aktuelles/meldungen entnehmen.
Bei Interesse am Erwerb eines oder mehrerer Streuobstbäume wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleiterin Katharina Morgenthum,
Telefon: 09269/987-12 oder per Mail: katharina.morgenthum@tettau.de