Die Hinterlassenschaften eines Hundes sind, wenn sie nicht entfernt werden, ein Ärgernis für Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Raum, aber auch für Hauseigentümer, wenn so mancher Hundefreund seinen Liebling sein Geschäft auf der Wiese des Vorgartens erledigen lässt.
Hundehaufen, insbesondere auf öffentlichen Wegen und Plätzen, sind vom Hundehalter zu entfernen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund sein Geschäft auf dem Gehweg, im Park oder auf einer privaten Wiese erledigt.
Ein besonderes Augenmerk richtet der Markt Tettau aktuell auf den Radweg von Kleintettau Richtung Schildwiese. Verstöße werden hier ab jetzt verstärkt mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet.
Im Gemeindegebiet wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Mülleimer aufgestellt.
Für die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Wege hat der Markt Tettau im Jahr 2012 eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung erlassen. Diese Satzung regelt auch die Verunreinigung der Gehwege, Straßen und öffentlichen Flächen durch Hundekot.
Verstöße bitten wir für den Erlass von Verwarnungs- und Bußgeldern zu melden. Für den Fall einer gerichtlichen Überprüfung bitten wir um schriftliche Bestätigung Ihrer Zeugenaussage. Auf § 164 StGB falsche Verdächtigung machen wir aufmerksam.
Madeleine Stein
Ordnungsamt