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Tettauer Informationsblatt
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Bürgerwindräder als Chance für die Zukunft

In den letzten Jahren sind sie überall zu sehen: Windenergieanlagen. Um auch die Bürger vor Ort an der Entstehung zu beteiligen, hat sich der Markt Tettau mit der Firma Vorlaufer Wind- und Photovoltaikanlagen GmbH & Co.KG (VWPA) aus Uffenheim, Mittelfranken, zusammengeschlossen, um in die Zukunft zu investieren.

Die Regierung in Berlin hat hierfür bereits 2023 die Weichen gestellt: Hier ist deutschlandweit das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Dies schreibt vor, dass alle Bundesländer dazu verpflichtet sind, einen gewissen Anteil an Flächen für Windenergie zur Verfügung zu stellen. Grundlage hierfür bildet das Pariser Abkommen von 2015, bei dem beschlossen wurde, dass die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.

Doch was bedeutet dies explizit für Bayern?

Bayern muss aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes ein Flächenbeitragswert von 1,8 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032 zur Verfügung stellen. Ansonsten droht eine Privilegierung von Windenergieanlagen. Und dies hätte fatale Folgen: Planer von großen Windenergieparks könnten ohne Absprache mit Gemeinden und Bürgern Windparks errichten. Hierbei stehen dann nicht mehr die Bedürfnisse der Bürger im Vordergrund, sondern der Profit der einzelnen Planer.

Es gilt also eine Privilegierung zu verhindern. Dafür haben Regionale Planungsverbände die Ausweisung der Gebiete übernommen. Hierbei erfolgt die Ausweisung mit Absprache der Gemeinden. Die Regionalen Planungsverbänden stehen im stetigen Austausch mit den Gemeinden, können dadurch die Bedenken der Gemeinden berücksichtigen und die Bürger miteinbeziehen. Wie in einem früheren Zeitungartikel aus dem Jahr 2023 zu lesen ist, hat sich der Markt Tettau bereits damals mit Windkraft auf der Langenauer Höhe beschäftigt.

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das größte Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, das es in Deutschland jemals gegeben hat.“

Erik Vorlaufer, einer der Geschäftsführer der Firma VWPA, stammt selbst aus dem ländlichen Raum und möchte diesen ohne Einflussnahme großer Investoren stärken. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht er hier Möglichkeiten: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das größte Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, das es in Deutschland jemals gegeben hat. Damit dies voll ausgeschöpft werden kann, muss die Bevölkerung direkten Einfluss nehmen können. Wir, die VWPA GmbH & Co.KG, sind daher der festen Überzeugung, dass Bürgerwindräder nur echte Bürgerwindräder sind, wenn die Bevölkerung direkt und mehrheitlich beteiligt ist.“ Ist dies nicht der Fall, so seine Aussage, kann ein großer Konzern aus einer Großstadt die Windräder bauen und betreiben und das Geld fließt wieder in die Großstadt zurück. Die Gemeinden vor Ort gehen dann leer aus. Vorlaufer, auch Erik Vorlaufers Vater Herbert Vorlaufer ist Geschäftsführer der Firma, gründen deshalb immer eine GmbH & Co.KG, bei der die direkt betroffenen Bürger eine vorrangige Beteiligung an der Betreibergesellschaft der Windräder erhalten. So erlangen die Bürger aus den Gemeinden die Mehrheit. Die über 20-jährige Erfahrung der Firma zeige, dass die Bürger auch immer im Sinne der Region und der Gemeinschaft entscheiden.

Bis allerdings ein Windprojekt sicher umgesetzt werden kann, sind viele Schritte nötig. „Flächensicherung, Planung, Genehmigung und den Bau der Anlagen übernehmen wir. Wenn alles für den Bau vorbereitet ist, und uns alle Zahlen bekannt sind, werden wir die Bürger über ein von der BaFin geprüftes Verkaufsprospekt über eine Beteiligung an dem Projekt informieren. Jeder Bürger kann daraufhin für sich entscheiden, ob er sich beteiligen möchte oder nicht. Wir beanspruchen keine Beteiligung an dem Projekt.“, so Erik Vorlaufer.

Derzeitiger Planungsstand des Projekts Langenau

Der Markt Tettau hat im Jahr 2023 beschlossen, die von der Regierung von Oberfranken festgesetzte Potenzialfläche auf dem Gebiet zwischen Schauberg, Buchbach und Langenau als mögliches Vorranggebiet für Windkraftanlagen zur Ausweisung zu beantragen. Das angedachte Projekt des Marktes Tettau wurde den Ratsgremien der Gemeinde Steinbach am Wald und des Marktes Tettau in einer gemeinsamen Sitzung vorgestellt. Zusätzlich wurden die betroffenen Grundstückseigentümer informiert. In der Bürgerversammlung des Marktes Tettau fand eine ausführliche Präsentation des aktuellen Planungsstands durch den Projektierer statt. Hierbei konnten zahlreiche Fragen hinsichtlich der zu erwartenden Schallentwicklung, dem Schattenwurf der Windkraftanlagen sowie Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft und Industrie diskutiert und eingehend beantwortet werden. Einige Gemeinderäte, Flächeneigentümer und Interessierte reisten, nach Einladung der Firma VWPA, gemeinsam nach Uffenheim, um verschiedene Windräder, die die Firma bereits erfolgreich umgesetzt hat, und einen Windlehrpfad mit Windstützpunkt zu besichtigen.

In einem nächsten Schritt ist eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Steinbach am Wald und Tettau geplant, bei der die Firma VWPA GmbH & Co. KG den aktuellen Stand des Projektes vorstellen wird. Alle Bürgerinnen und Bürger der beiden Kommunen werden hierzu herzlich eingeladen. Bürgermeister Thomas Löffler und Peter Ebertsch sind sich einig, dass anschließend nach Vorlage aller Zahlen, Daten und Fakten allen Bürgerinnen und Bürger der beiden Kommunen die Möglichkeit gegeben werden soll – wie bereits beim Wind- und Wasserstoffpark Rennsteig – an einer Befragung zum Projekt teilzunehmen.