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Tettauer Informationsblatt
Ausgabe 8/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

Bekanntmachung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tettau - Langenau“, Gemarkung Langenau, Markt Tettau

sowie

3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Tettau

Hier:

Bekanntmachung des Änderungs- und Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Tettau hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 die 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Tettau sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tettau-Langenau“, Gemarkung Langenau beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke: Das Plangebiet selbst liegt im Tettauer Gemeindeteil Langenau und betrifft folgende Flurnummern der Gemarkung Langenau:

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Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich westlich des Zentrums von Langenau. Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Tettau ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Sitzung des Marktgemeinderates Tettau vom 24.07.2023 wurden die Vorentwurfsplanungen gebilligt und beschlossen, diese gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Vorentwurfsplanungen mit Datum vom 14.06.2023 samt Vorentwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurden vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

04.09.2023 bis 06.10.2023

im Rathaus des Marktes Tettau, Zimmer 1, Erdgeschoss, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie Folgt:

Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Fr.

08.00 - 12.00 Uhr

Di., Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Weiterhin sind Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonisch Terminabstimmung unter 09269/987-14, Herrn Christian Volk.

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse des Marktes Tettau unter: www.tettau.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der o.g. Frist äußern.

Anregungen, Vorschläge und Einwendungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Tettau abgegeben werde. Für Auskünfte steht während der allgemeinen Dienstzeit das Bauamt des Marktes Tettau zur Verfügung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Tettauer Informationsblatt bekannt gemacht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.

Markt Tettau

gez. Bürgermeister