Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Vereine und Verbände,
Der Markt Tettau hat - wie bereits mehrfach berichtet - im vergangenen Jahr die neue Freizeitanlage im Ortskern von Tettau aufwendig erneuert. Hierbei wurde diese so gestaltet, dass Veranstaltungen und Märkte ohne größere Einschränkungen abgehalten werden können. Die Freizeitanlage verfügt über einen Schotterrasenplatz sowie barrierefreie Wege- und Asphaltflächen, die z.B. für Marktstände, eine Bühne oder Sitzgelegenheiten genutzt werden können. Weiterhin ist ein Wasser- und Stromanschluss vorhanden, an den Getränke- und Essenswägen oder größere Musikanlagen unkompliziert angeschlossen werden können.
Im hinteren Bereich befinden sich zudem Parkplätze, von denen aus auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen einen leichten und barrierefreien Zugang zum Gelände erhalten. Im Durchgangsbereich zum Rathaus können zudem öffentliche Toiletten, ohne Querung einer stark befahrenen und gefährlichen Straße, genutzt werden. Die Freizeitanlage liegt ruhig fernab der Staatsstraße und somit können sich alle Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber Kinder und auch ältere Menschen, ohne größere Gefahren eines Durchgangsverkehrs frei bewegen. Da sich auch der Spielplatz und der Multifunktionssportplatz in der Anlage befinden, können Eltern bei Veranstaltungen und Märkten ihren Kindern freien Spielraum lassen ohne sich Sorgen machen zu müssen.
Den Vereinen und Verbänden wird bei geplanten Veranstaltungen - insbesondere bei Veranstaltungen bei denen mit „mehreren hunderten Menschen“ gerechnet wird - aus diesen besagten Gründen das Gelände der Freizeitanlage angeboten, da hier im Gegensatz zum alten „Parkgelände“, welches der Markt Tettau vor einigen Jahren erworben hat, auch eine Beschilderung oder Teilsperrung der Staatsstraße entfällt und man sich platztechnisch frei und ohne Gefahren entfalten kann. Wir sind uns sicher, dass sich im Laufe der kommenden Jahre auch das Ambiente durch die fortschreitende Vegetation der Grünanlagen noch erheblich verbessern wird und für bestimmte Veranstaltungen bereits jetzt zusätzlich eine schöne Kulisse geschaffen werden kann.
Die bisherigen Veranstaltungen (Einweihung der Anlage, drei Märkte, Kinosommer) im Freizeitgelände wurden hervorragend angenommen und haben uns gezeigt, dass die Planungen des Geländes überaus gelungen sind.
Eine Nutzung des „Parkgeländes“ mit historischem Eingang zum Kellergebäude des ehemaligen Jagdschlosses wird nicht generell untersagt, jedoch aus allen aufgeführten und nachvollziehbaren Gründen „nur noch“ im Ausnahmefall für sehr kleine Veranstaltungen empfohlen.
Für den Markt Tettau genießt die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität. Wir hoffen, hier für Aufklärung gesorgt zu haben und bitten um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.
Ihr Erster Bürgermeister
Peter Ebertsch