Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert die Beschaffung von hochstämmigen Obstgehölzen für Kommunen, Vereine und Verbände, welche diese an Privatpersonen weitergeben können. Pro Baum wird der Bruttokaufpreis bis zu 45 € erstattet. Ziel des Streuobstpakts ist es, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen.
Kernobst (Apfel und Birne)
Steinobst (Pflaume und Kirsche)
Walnuss
Quitte
Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Eisbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel
Die Streuobstbäume müssen hierbei bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Ausführliche Informationen, Merkblätter und Broschüren können Sie unserer Homepage unter https://www.tettau.de/aktuelles/meldungen entnehmen.
Bei Interesse am Erwerb eines oder mehrerer Streuobstbäume wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleiterin Katharina Morgenthum, Telefon: 09269/987-12 oder per Mail: katharina.morgenthum@tettau.de