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Tannaer Amtsblatt Amtsblatt der Stadt Tanna
Ausgabe 10/2023
Nichtamtlicher Teil
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Miteinander in Wald, Feld und Flur

Der Oktober ist ein Parade - Wandermonat. Da unser Westvogtländischer Wandertag aber zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch gar nicht stattgefunden hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um an dieser Stelle einem unermüdlichen Vordenker und engagierten Wanderwegewart zu danken.

Hans Gerber aus Rodau war in seinem Berufsleben selbst Förster und Forstarbeiter, der seine Rentnerzeit in den Dienst der Gemeinde und der Wanderwegsentwicklung im Vogtländischen Mühlenviertel & Gebiet um den Burgstein gestellt hat. Ihm haben wir auch zu verdanken, dass wir zum alljährlichen Wandertag eine 3 - 4 km lange Strecke anbieten, die für Rollstuhlfahrer, kurze Beine oder Bollerwagenfahrer geeignet ist.

Nun wollen Hans´Beine nicht mehr so recht und er hat die Aufgabe in jüngere Hände gelegt. Wir vom Fremdenverkehrsverein haben ihn besucht, um uns für seine langjährige Arbeit zu bedanken.

Er hat sich über den Inhalt unseres „Mühlenviertelbeutels“ sehr gefreut.

Ein wichtiges Anliegen ist Hans Gerber auch immer das gute Miteinander von Wanderern und Landeigentümern, die die Flächen für die Wanderwege und Rastplätze zur Verfügung stellen.

Leider musste er und auch wir feststellen, dass die gegenseitige Rücksichtnahme draußen in der Natur immer weniger vorkommt. Das ist sehr schade! Wenn wir unsere Heimat für uns alle lebenswert erhalten wollen, geht es nur in der Balance der verschiedenen Interessen: von denen, die vom Wald und Flur leben und denen, die sich dort erholen wollen.

Wer weiß denn was von „Wildruhezonen“ oder vom Leinenzwang für Hunde im Wald, um Bodenbrüter zu schützen? Uns würde es auch nicht gefallen, wenn ein Wildschwein durch unser schlafzimmer spaziert und schaut, was wir dort so machen….

Viele wissen ja nicht, dass bspw ein Jagdpächter lt Jagdgesetz auch eine Befugnis zum Jagdschutz hat und dafür verantwortlich ist, das Wild vor Untrieben im Wald zu schützen. Auch gibt es das Instrument des Forstschutzes auf Grundlage des Sächsischen Waldgesetzes. Das ahndet u.a. festgestellte oder angezeigte Ordnungswidrigkeiten wie z.B. unerlaubtes Fahren oder Rauchen im Walde. Aber soweit sollte es ja nicht kommen.

Wir hoffen, dass wir mit unserer „Wipfeltour“ zwischen Stelzenbaum und Galgenpöhl demnächst ein bisschen zum Perspektivwechsel aller beitragen können.

Heike Löffler