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Tannaer Amtsblatt Amtsblatt der Stadt Tanna
Ausgabe 12/2025
Nichtamtlicher Teil
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Petition gegen die Einkreisung der Stadt Tanna mit Windkraftanlagen

Da es um den Erhalt unserer Heimat und um unsere Gesundheit geht, wäre es schön, wenn alle Bürger ihre Stimme gegen den Ausbau weiterer Windparkt abgeben würden.

https://petitionen.thüringer-landtag.de/petition/windkraftanlagen-im-gebiet-der-stadt-tanna

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht die Bürgerinitiative

Welches Ziel hat die Petition?

Den Bau weiterer Windindustrieanlagen im Gebiet der Stadt Tanna - insbesondere in den bisher ausgewiesenen Windvorranggebieten in den Ortsteilen Unterkoskau, Frankendorf, Mielesdorf, Zollgrün, Künsdorf und Schilbach - zu verhindern. Dies entspricht drei Prozent des Stadtgebietes.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Den Entwurf der Regionalen Planungsgemeinschaft über die Ausweisung neuer Windvorranggebiete vom 6. Juni 2025.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Zuständig für die Ausweisung neuer Windvorranggebiete ist die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen.

Wie wird die Petition begründet?

Durch den geplanten Bau weiterer Windindustrieanlagen in den Vorranggebieten im Gebiet der Stadt Tanna wird in erheblichem Maße die Lebensqualität und Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Eine Verschandelung des Landschaftsbildes, Naturzerstörung, Tötung tausender Vögel, Insekten, Fledermäuse, die Wertminderung von Immobilien, gesundheitliche Schäden durch Infraschall, elektromagnetische Felder, Abrieb von PFAS sowie beklemmende Blickverhältnisse sind zu befürchten. Die Stadt Tanna hat mit 13 Windindustrieanlagen in der Gemarkung Schilbach bereits einen erheblichen Anteil am sogenannten Bedarfsziel geleistet. Die aktuelle Planung weist inkonsistente Bewertungen der Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Biologische Vielfalt, Natura-2000-Gebieten, Biotopen und des Kulturerbes auf. So befinden sich die Teile der geplanten Anlagen in Sichtachse der Schleizer Bergkirche, welche ein Kulturerbestandort von internationaler Bedeutung mit weitreichender Raumwirkung ist. Das Windvorranggebiet W-27 befindet sich nur 570 Meter von Wohngebäuden im Außenbereich und nur fünf Kilometer von einem ausgewiesenen Windvorranggebiet im benachbarten Sachsen. Hierdurch entsteht eine erhebliche Überlastung dieses Teilraumes. Der Ausbau der Windindustrie im Gebiet der Stadt Tanna muss zum Erhalt des Lebensraumes für Mensch, Tier und Pflanzenwelt, vordergründig in der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen, gestoppt werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition befürwortet die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes und des Thüringer Klimagesetzes. Durch beide Gesetze wird ein in der Europäischen Union einmaliger Sonderweg manifestiert, der einseitig die Windindustrie begünstigt ohne dabei bestehende erneuerbare Energien sowie die Speicherfähigkeit dieser volatilen Energieerzeugung zu berücksichtigen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Einwendungen als Betroffene gegen den Entwurf der Regionalen Planungsgemeinschaft.