Der Gemeindekirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Zollgrün hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 26.09.2022 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Ruhefristen [1]
Für den Friedhof in Zollgrün gelten folgende Ruhefristen:
| 1. | für Erdbestattungen 25 Jahre, |
| 2. | für Urnenbestattungen 15 Jahre. |
§ 2
Gebühren
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife
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| Grabberechtigungsgebühren |
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| Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung |
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| 1.1 |
| Erdgrabstätten |
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| 1.1.1 | Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle (1 Sarg und bis zu 2 Urnen) | 20,00 Euro |
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| 1.2 |
| Urnengrabstätten |
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| 1.2.1 | Urnenwahlgrabstätten mit 2 Grabstellen | 20,00 Euro |
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| 1.2.2 | Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer der Ruhezeit einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger sowie Namensnennung; pro Jahr (Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung werden nach Ausführung ohne Aufschlag an den Nutzungsberechtigten weiterberechnet.) | 46,00 Euro |
| 1.3. |
| Reservierungen / Verlängerungen |
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| 1.3.1 | Reservierung Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben. |
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| 1.3.2 | Verlängerung Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erhoben. |
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| 2. |
| Nutzung der Kirche für Trauerfeiern | 14,00 Euro |
| 3. |
| Verwaltungsgebühren |
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| 3.1 | Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; pro Vorgang | 20,00 Euro |
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(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).
§ 3
Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.
§ 4
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 19.09.2013, zuletzt geändert mit Datum vom 29.09.2015. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
| Friedhofsträger: | gez. Völlm |
| Zollgrün, 26.09.2022 | ____________________ |
| Ort, den | Vorsitzende/r od. stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates |
| D. S. | |
| ____________________ Mitglied des Gemeindekirchenrates |
| Genehmigungsvermerke: | |
| 1. Kreiskirchenamt | |
| Gera, 04.11.2022 D. S. | ____________________ |
| Ort, den | Amtsleiterin/Amtsleiter |
2. Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Zollgrün vom 26.09.2022 wird hiermit genehmigt
Schleiz, 05.12.2022 D. S.
Ort, den
Ausfertigung:
Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Zollgrün am 26.09.2022 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Zollgrün wurde dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 04.12.2022 unter dem Aktenzeichen 19/58K 330/331 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am 05.12.2022 die erforderliche Genehmigung erteilt.
Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Zollgrün wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
| Zollgrün, 11.01.2023 D. S. | ____________________ |
| Ort, den | Vorsitzende/r od. stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates |